Ziegen haltug

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antragstel…
An Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ziegen haltug [#188905]
Datum
14. Juni 2020 13:29
An
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § << Adresse entfernt >> Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188905 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Anmeldung Ziegenhaltug Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Meldung Ihrer Ziegenhaltung. Bitte teilen…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Anmeldung Ziegenhaltug
Datum
16. Juni 2020 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Meldung Ihrer Ziegenhaltung. Bitte teilen Sie uns noch den aktuellen Standort der Tierhaltung sowie die Herkunft der Tiere inklusive Ohrmarkennummern mit. Beachten Sie bitte auch das „Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter“, welches wichtige Informationen enthält und auch auf die weiteren Anhänge verweist. Wichtige Information zur Blauzungenkrankheit! Die Blauzungenkrankheit ist eine nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, welche durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird. BTV wird von Gnitzen, blutsaugenden Mücken, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer aber auch Neuweltkameliden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden wurde per Allgemeinverfügung vom 23.01.2019, die unter www.wiesbaden.de abrufbar ist, zum BTV-Sperrgebiet erklärt. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden. Für dieses Sperrgebiet gelten Handelsrestriktionen für Wiederkäuern. Der Transport von Zucht-, Nutz- und Schlachtrindern, -schafen, -ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb und aus dem Sperrgebiet heraus ist streng reglementiert. Die jeweils aktuell geltenden Verbringungsregelungen können auf unserer Internetseite unter www.wiesbaden.de eingesehen werden. Eine vorbeugende Impfung von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern wird unabhängig von geplanten Transporten dringend empfohlen. Die Impfung ist freiwillig, die Kosten haben Sie als Tierhalter zu tragen. Ihr Tierarzt wird Sie dazu beraten. Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse könnten ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist jedoch eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem Veterinäramt gemeldet wer-den. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen