Zielabweichungsverfahren (ZAV)

Anfrage an: Überherrn, Gemeinde

Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage zwischen Überherrn und Differten im Jahre 2012 abgeschlossen wurde sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird.

Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage nördlich der bestehenden PV-Anlage dient oder dienen soll sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlussv…
An Überherrn, Gemeinde Details
Von
Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")
Betreff
Zielabweichungsverfahren (ZAV) [#222006]
Datum
7. Juni 2021 10:04
An
Überherrn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage zwischen Überherrn und Differten im Jahre 2012 abgeschlossen wurde sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird. Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage nördlich der bestehenden PV-Anlage dient oder dienen soll sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Siegfried Theobald Anfragenr: 222006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222006/ Postanschrift Siegfried Theobald << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Siegfried Theobald (Bürgerinitiative "Freunde des Linslerfeldes")

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Überherrn, Gemeinde
Sehr geehrter Herr Theobald, nach Ihren Ausführungen müsste es sich um den "Solarpark Linslerhof" handel…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
WG: Zielabweichungsverfahren (ZAV) [#222006]
Datum
16. Juni 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Theobald, nach Ihren Ausführungen müsste es sich um den "Solarpark Linslerhof" handeln. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des Bebauungsplanes war Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung am 02.02.2012 und am 29.03.2012. Hierüber liegt eine im Beschlussbuch gebundene Niederschrift mit allen Anlagen vor, die Sie gerne im Rathaus einsehen können. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin mit meiner Kollegin Frau Gerlich unter 06836909113 oder <<E-Mail-Adresse>>. Die Veröffentlichung der Tagesordnung in der Überherrner Rundschau habe ich Ihnen in der Anlage beigefügt. Eine PV-Anlage nördlich der bestehenden PV-Anlage ist hier nicht bekannt. Zudem bitten Sie in einer weiteren E-Mail um Vorlage des Landschaftsplanes. Nach Auskunft des hiesigen Bauamtes gibt es in Gemeinde Überherrn keinen rechtsgültigen Landschaftsplan. Von: Siegfried Theobald [#222006] [mailto:<<E-Mail-Adresse>>] Gesendet: Montag, 7. Juni 2021 10:04 An: Rathaus <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Zielabweichungsverfahren (ZAV) [#222006] Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage zwischen Überherrn und Differten im Jahre 2012 abgeschlossen wurde sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird. Die Beschlussvorlage zur Beantragung des ZAV, welches zum Zwecke der Installation einer PV-Anlage nördlich der bestehenden PV-Anlage dient oder dienen soll sowie die Information, wann in der Überherrner Rundschau veröffentlicht wurde, dass der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen