Ziele und Kosten von Präsens in Sozialen Netzwerken

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wieviel Geld wurde diese Legislaturperiode schon für die Präsens in sozialen Netwerke vom Amt ausgegeben wurde (zum Vergleich: https://twitter.com/AuswaertigesAmt, https://www.facebook.com/AuswaertigesAmt, https://www.instagram.com/auswaertigesamt/).
Die veröffentlichten Inhalte auf diesen Netzwerken,
ohne mich bei diesen zu registrieren.
Die interne Kommunikation und Absprachen zu der Präsens und der Auswahl von Inhalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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OC. GJ.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Gel…
An Auswärtiges Amt Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Ziele und Kosten von Präsens in Sozialen Netzwerken [#170777]
Datum
21. November 2019 14:46
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Geld wurde diese Legislaturperiode schon für die Präsens in sozialen Netwerke vom Amt ausgegeben wurde (zum Vergleich: https://twitter.com/AuswaertigesAmt, https://www.facebook.com/AuswaertigesAmt, https://www.instagram.com/auswaertigesamt/). Die veröffentlichten Inhalte auf diesen Netzwerken, ohne mich bei diesen zu registrieren. Die interne Kommunikation und Absprachen zu der Präsens und der Auswahl von Inhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170777
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Ziele und Kosten von Präsenz in Sozialen Netzwerken; Vg. 493-2019 Se…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Ziele und Kosten von Präsenz in Sozialen Netzwerken; Vg. 493-2019
Datum
25. November 2019 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen