Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2016
  • Frist
    2. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Coburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
30. Oktober 2016 19:38
An
Jobcenter Coburg Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Coburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
5. Dezember 2016 14:51
An
Jobcenter Coburg Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt“ vom 30.10.2016 (#18820) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Coburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben wir Ihre Anfrage nicht erhalten. Wir bitten deshalb um Zusendung und An…
Von
Jobcenter Coburg Stadt
Betreff
WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
6. Dezember 2016 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider haben wir Ihre Anfrage nicht erhalten. Wir bitten deshalb um Zusendung und Angabe Ihrer Anschrift, unter der Sie postalisch erreichbar sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Alex, nachfolgend erneut der Erstantrag. Ich bitte um Prüfung und elektronische Zusendung der Unte…
An Jobcenter Coburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
8. Dezember 2016 20:03
An
Jobcenter Coburg Stadt
Status
Guten Tag Frau Alex, nachfolgend erneut der Erstantrag. Ich bitte um Prüfung und elektronische Zusendung der Unterlagen. "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielv...) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Coburg Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir fehlt jedoch zur Beantwortung immer noch Ihre Postan…
Von
Jobcenter Coburg Stadt
Betreff
AW: WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
12. Dezember 2016 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir fehlt jedoch zur Beantwortung immer noch Ihre Postanschrift. Bitte teilen Sie mir diese noch mit. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, das meine Postanschrift nun für Sie ersichtlich ist. Falls nicht bitte …
An Jobcenter Coburg Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Coburg Stadt [#18820]
Datum
17. Dezember 2016 08:49
An
Jobcenter Coburg Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, das meine Postanschrift nun für Sie ersichtlich ist. Falls nicht bitte ich um ein kurzes Feedback. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Coburg Stadt
Anfragenr. 18820 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Das Original erhalt…
Von
Jobcenter Coburg Stadt
Betreff
Anfragenr. 18820
Datum
19. Dezember 2016 08:45
Status
ATT614281.jpg
2,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Das Original erhalten Sie per Post. Viele Grüße