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Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die a…
An Jobcenter Dillingen a.d. Donau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau [#18580]
Datum
24. Oktober 2016 19:54
An
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagent…
An Jobcenter Dillingen a.d. Donau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau [#18580]
Datum
25. November 2016 20:30
An
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau“ vom 24.10.2016 (#18580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben, sich mit dem Jo…
Von
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau“
Datum
28. November 2016 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben, sich mit dem Jobcenter Dillingen a.d.Donau in Verbindung zu setzen. Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes hat mich erreicht und wird von mir bearbeitet. Ich stelle Ihnen gerne die gewünschten Informationen zur aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters Dillingen mit der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Die entsprechenden Ziele des Jobcenters XYZ für das Jahr 2017: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Erreichung einer Integrationsquote von 30 %, Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, Zuwachsbegrenzung der Zahl der Langzeitbezieher/innen auf 739 Diese Information ist für Sie kostenlos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner Anfrage bat ich um die Zusendung der …
An Jobcenter Dillingen a.d. Donau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d. Donau“ [#18580]
Datum
5. Dezember 2016 18:27
An
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner Anfrage bat ich um die Zusendung der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters Dillingen a.d. Donau mit der Bundesagentur für Arbeit in Form eines entsprechenden Dokuments. Es ginge also nicht um das Jahr 2017, sondern 2016. Desweiteren beziehen sich die von Ihnen erwähnten Zahlen auf ein Jobcenter "XYZ". Bitte senden sie mir wie eingangs erwähnt eine elektronische Version der Zielvereinbarung 2016 mit der Bundeagentur für Arbeit und dem Jobcenter Dillingen a.d. Donau zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d.Donau“ S…
Von
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d.Donau“
Datum
19. Dezember 2016 13:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen sie die späte Beantwortung Ihrer Anfrage. Die aktuelle Belastungs- und Bearbeitungssituation ließen aber keine frühere Beantwortung zu. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. In der Sache selbst teile Ihnen mit, dass das Jobcenter Dillingen a.d.Donau die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit anwendet. Diese können hier nachgelesen werden: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529. Bezüglich der Kosten der Unterkunft sowie die Entscheidung über Erstausstattungsanträge hinsichtlich Wohnung / Schwangerschaft / Geburt werden die Anweisungen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau angewandt. Den aktuellen Mietspiegel habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Auf Grundlage des konkreten Sachverhaltes kann es im Einzelfall auch Abweichungen geben. Wir treffen unsere Entscheidung nach Gesetz und aktuell geltender Rechtsprechung. Wegen der Veröffentlichung von weiteren Weisungen bitten wir Sie, sich an den Landkreis als den zuständigen Träger zu wenden. Die Zielvereinbarung des Jobcenters Dillingen a.d.Donau mit der Agentur Donauwörth für das Jahr 2016 füge ich Ihnen bei. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d.Donau“ S…
Von
Jobcenter Dillingen a.d. Donau
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Dillingen a.d.Donau“
Datum
19. Dezember 2016 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen sie die späte Beantwortung Ihrer Anfrage. Die aktuelle Belastungs- und Bearbeitungssituation ließen aber keine frühere Beantwortung zu. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. In der Sache selbst teile Ihnen mit, dass das Jobcenter Dillingen a.d.Donau die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit anwendet. Diese können hier nachgelesen werden: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529. Bezüglich der Kosten der Unterkunft sowie die Entscheidung über Erstausstattungsanträge hinsichtlich Wohnung / Schwangerschaft / Geburt werden die Anweisungen des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau angewandt. Den aktuellen Mietspiegel habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Auf Grundlage des konkreten Sachverhaltes kann es im Einzelfall auch Abweichungen geben. Wir treffen unsere Entscheidung nach Gesetz und aktuell geltender Rechtsprechung. Wegen der Veröffentlichung von weiteren Weisungen bitten wir Sie, sich an den Landkreis als den zuständigen Träger zu wenden. Die Zielvereinbarung des Jobcenters Dillingen a.d.Donau mit der Agentur Donauwörth für das Jahr 2016 füge ich Ihnen bei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.