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Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Duisburg

Anfrage an: Jobcenter Duisburg

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die a…
An Jobcenter Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Duisburg [#18579]
Datum
24. Oktober 2016 19:36
An
Jobcenter Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werde diese schnellstmöglich bearbeiten. …
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Duisburg [#18579]
Datum
26. Oktober 2016 07:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage und werde diese schnellstmöglich bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich die Zielvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Duisburg
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Duisburg [#18579]
Datum
22. November 2016 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich die Zielvereinbarung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.