Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Dirk Bachhausen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen [#18376]
Datum
21. Oktober 2016 00:20
An
Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dirk Bachhausen <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Bachhausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen
Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier…
Von
Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. November 2016 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bachhausen, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Dirk Bachhausen
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18376] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat ausdrücklich…
An Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen Details
Von
Dirk Bachhausen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18376]
Datum
16. November 2016 13:48
An
Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat ausdrücklich um zusenden in elektronischer Form. Da die Zilevereinbarungen jedem Mitarbeiter zur Verfügung stehen müssen und sie ein Dokumentenverwaltungssystem benutzen, ist eine "aufwendige Recherche" nicht gegeben. Oder müssen die Mitarbeiter erst "aufwendig Recherschieren" was ihr Job ist??? Daher widerspreche ich jeglicher Gebührenberechnung bitte die Daten innerhlab der ges. Frist zuustellen. ... Mit freundlichen Grüßen Dirk Bachhausen Anfragenr: 18376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dirk Bachhausen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18376] Sehr geehrter Herr Bachhausen, wie gewünscht erhal…
Von
Jobcenter EU-aktiv Kreis Euskirchen
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18376]
Datum
17. November 2016 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bachhausen, wie gewünscht erhalten Sie die Zielvereinbarung des Jobcenter EU - aktiv mit der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2016 in digitaler Form. Mit freundlichen Grüßen