Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Freiburg

Anfrage an: Jobcenter Freiburg

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Herbert Brombacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Freiburg Details
Von
Herbert Brombacher
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Freiburg [#18209]
Datum
20. Oktober 2016 18:34
An
Jobcenter Freiburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Herbert Brombacher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Herbert Brombacher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Brombacher
Jobcenter Freiburg
WG: Zielvereinbarung mit der BA - Jobcenter Freiburg [#18209] Sehr geehrter Herr Brombacher, Ihre Anfrage mit Mai…
Von
Jobcenter Freiburg
Betreff
WG: Zielvereinbarung mit der BA - Jobcenter Freiburg [#18209]
Datum
31. Oktober 2016 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brombacher, Ihre Anfrage mit Mail vom 20.10.2016 ist im Jobcenter eingegangen und wird derzeit von uns noch geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Freiburg
WG: Zielvereinbarung mit der BA - Jobcenter Freiburg [#18209] Sehr geehrter Herr Brombacher, die zeitliche Verzög…
Von
Jobcenter Freiburg
Betreff
WG: Zielvereinbarung mit der BA - Jobcenter Freiburg [#18209]
Datum
13. Februar 2017 11:07
Status
Sehr geehrter Herr Brombacher, die zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage nach der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Agentur für Arbeit bitte ich zu entschuldigen- es musste zunächst die grundsätzliche Zuständigkeit für Ihre Anfrage geklärt und die Zustimmung der beiden Träger des Jobcenters abgewartet werden. Ich verweise im Übrigen darauf, dass Sie dem jährlichen Erfahrungsbericht des Jobcenters Freiburg, öffentlich zugänglich über das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Freiburg, ebenfalls die gewünschten Informationen entnehmen können. Anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen, wie gewünscht in elektronischer Form: Es werden keine Gebühren für diese Auskunft fällig. Mit freundlichen Grüßen