Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Fürth Stadt

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Hans Sitzmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Hans Sitzmann
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Fürth Stadt [#18212]
Datum
20. Oktober 2016 18:37
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hans Sitzmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Sitzmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Sitzmann
Hans Sitzmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Fürth Stadt Details
Von
Hans Sitzmann
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Fürth Stadt [#18212]
Datum
4. Dezember 2016 13:19
An
Jobcenter Fürth Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Fürth Stadt“ vom 20.10.2016 (#18212) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Sitzmann Anfragenr: 18212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hans Sitzmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Fürth Stadt
Ihre Anfrage vom 20.10. und 05.12.2016 Sehr geehrter Herr Sitzmann, Ihre Anfrage vom 20.10.2016 und Ihr Erinnerung…
Von
Jobcenter Fürth Stadt
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.10. und 05.12.2016
Datum
15. Dezember 2016 15:55
Status
ATT638971.jpg
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Sitzmann, Ihre Anfrage vom 20.10.2016 und Ihr Erinnerungsschreiben vom 05.12.2016 in Bezug auf § 7 Abs. 5 IFG zur aktuellen Zielvereinbarung für das Jahr 2016 beantworte ich wie folgt: * Geschäftspolitisches Ziel: Vermeidung langfristigen Leistungsbezuges, Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zum Stand 31.12.2016: 4.026 * Geschäftspolitisches Ziel: Integration in Erwerbstätigkeit, Integrationsquote SGB II: 27,6 % Mit freundlichen Grüßen