Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Jena jenarbeit

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2016
  • Frist
    26. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Helene Hahn
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die ak…
An Jobcenter Jena jenarbeit Details
Von
Helene Hahn
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Jena jenarbeit [#18614]
Datum
25. Oktober 2016 13:17
An
Jobcenter Jena jenarbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helene Hahn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helene Hahn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helene Hahn

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Jobcenter Jena jenarbeit
Fwd: Frag den Staat bzw dein Jobcenter Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf ihnen zunächst den Eingang ihres e…
Von
Jobcenter Jena jenarbeit
Betreff
Fwd: Frag den Staat bzw dein Jobcenter
Datum
10. November 2016 15:14
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf ihnen zunächst den Eingang ihres elektronischen Schreibens bestätigen. Sie wünschen die elektronische Übersendung von sämtlichen, aktuell gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen. Von einer Gebührenpflicht gehe ich derzeit nicht aus. Bezüglich der internen Weisungen gelten für uns die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (Entsprechend den Festlegungen mit dem TMASGFF). Diese stehen hier zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI627529 Zudem können Sie alle speziellen Regelungen unserem Downloadbereich auf: http://www.jena.de/de/stadt_verwaltung/stadtverwaltung/eigenbetriebe/jenarbeit/258979 entnehmen. Dort erhalten Sie alle aktuellen Informationen. Die Zielvereinbarung finden Sie ebenfalls im Downloadbereich auf unserer Internetseite auf: https://www.jena.de/de/stadt_verwaltung/stadtverwaltung/eigenbetriebe/jenarbeit/258979 Mit dieser Übersendung sehe ich ihren Antrag als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen