Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Landkreis Cham

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2016
  • Frist
    31. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Landkreis Cham Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Landkreis Cham [#19385]
Datum
29. November 2016 10:43
An
Jobcenter Landkreis Cham
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Jobcenter Landkreis Cham
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre unten folgende Mail haben wir erhalten und geprüft. Der von Ihnen geltend ge…
Von
Jobcenter Landkreis Cham
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Landkreis Cham [#19385]
Datum
19. Dezember 2016 16:13
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre unten folgende Mail haben wir erhalten und geprüft. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) richtet sich ausschließlich nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Dies ergibt sich aus § 50 Absatz 4 Satz 2 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II). Der Antrag auf Informationszugang kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann (§ 9 Absatz 3 IFG). Letztgenanntes ist vorliegend der Fall. Die von Ihnen begehrten Informationen sind auf den Internetseiten des Jobcenters im Landkreis Cham veröffentlicht: http://www.jobcenter-cham.de Die bundesweit gültigen Weisungen und Handlungsempfehlungen sowie weitere Informationen aus der Sphäre der Bundesagentur für Arbeit finden Sie darüber hinaus unter: https://www.arbeitsagentur.de Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Antrag mit dieser Information erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen