Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Nürnberger Land Details
Von
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Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
1. Dezember 2016 19:51
An
Jobcenter Nürnberger Land
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Antragsteller/inühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
3. Januar 2017 05:39
An
Jobcenter Nürnberger Land
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land“ vom 01.12.2016 (#19456) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Nürnberger Land
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in Antragsteller/in., zur Weitergabe der zwischen dem Jobcenter Nürnberger…
Von
Jobcenter Nürnberger Land
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
9. Januar 2017 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in Antragsteller/in., zur Weitergabe der zwischen dem Jobcenter Nürnberger Land und der Agentur für Arbeit abgeschlossenen Zielvereinbarung liegt hier bisher noch nicht die Zustimmung der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Nürnberg vor. Ich gehe davon aus, dass eine Rückäußerung von dort hierzu noch in 2. Kalenderwoche 2017 erfolgt. Dann erhalten Sie weitere Nachricht. Unabhängig davon bestehen Auskunftsansprüche nach dem IFG für natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts. Den unten stehenden Nachrichten ist nicht zu entnehmen, welche konkrete (natürliche oder juristische) Person eine Auskunft begehrt. Bitte teilen Sie Ihre vollständige Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eine natürliche Person. Welchen Unterschied würde es in diesem Fall genau …
An Jobcenter Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
9. Januar 2017 17:41
An
Jobcenter Nürnberger Land
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin eine natürliche Person. Welchen Unterschied würde es in diesem Fall genau machen wenn es anders wäre? In Erwartung auf die Entscheidung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Nürnberger Land
Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in., zunächst zu Ihrer unten stehenden Frage: Meine Ausführungen di…
Von
Jobcenter Nürnberger Land
Betreff
AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
13. Januar 2017 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in Antragsteller/in., zunächst zu Ihrer unten stehenden Frage: Meine Ausführungen dienten der Erläuterung. Hinsichtlich eines Antrages nach dem IFG besteht kein Unterschied zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts. Es besteht aber eine Unterschied zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts - zu Letztgenannte wollte der Gesetzgeber offensichtlich eine Differenzierung hinsichtlich der Antragsberechtigung vornehmen. Nun zu Ihrem Antrag auf Übermittlung der aktuellen Zielvereinbarung des Jobcenters (Nürnberger Land) mit der Bundesagentur für Arbeit (hier: Agentur für Arbeit Nürnberg): Die Entscheidung über Ihren Antrag ist nun möglich. Ich bitte um Mitteilung einer vollständigen Anschrift. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag auf der Grundlage des IFG ein Verwaltungsverfahren nach dem VwVfG in Gang setzt. Der Antragsteller ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG Beteiligter im Verwaltungsfahren. Es ist unstrittig, dass ein Antragsteller sich zu erkennen geben muss - unabhängig von der Art und Weise der Bekanntgabe einer Verwaltungsentscheidung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine vollständige Anschrift: Antragsteller/in Matuschka << Adresse ent…
An Jobcenter Nürnberger Land Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
13. Januar 2017 14:35
An
Jobcenter Nürnberger Land
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine vollständige Anschrift: Antragsteller/in Matuschka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Matuschka Anfragenr: 19456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Nürnberger Land
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Angefügt erhalten Sie die aktuelle…
Von
Jobcenter Nürnberger Land
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Nürnberger Land [#19456]
Datum
16. Januar 2017 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Angefügt erhalten Sie die aktuelle zwischen dem Jobcenter Nürnberger Land und der Agentur für Arbeit Nürnberg abgeschlossene Zielvereinbarung. Die Zielvereinbarung wird antragsgemäß per e-mail übermittelt. Kosten werden für diese Verwaltungshandlung nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen