Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Berlin Reinickendorf Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf [#18863]
Datum
1. November 2016 12:16
An
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Berlin Reinickendorf Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf [#18863]
Datum
7. Dezember 2016 11:56
An
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf“ vom 01.11.2016 (#18863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Berlin Reinickendorf Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf [#18863]
Datum
10. Januar 2017 10:42
An
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf“ vom 01.11.2016 (#18863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf“ [#18863]
Datum
23. Januar 2017 15:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18863 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da bisher gar keine Reaktion erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0185 Sehr geehrter He…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Reinickendorf« = 5B#18863]
Datum
25. Januar 2017 15:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
91,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-720-1/001 II#0185 Sehr geehrter Herr Wolf, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Anfrage vom 01.11.2016 Sehr geehrter Herr Wolf, zunächst einmal möchte ich mich für die verspätete Bearbeitung en…
Von
Jobcenter Berlin Reinickendorf
Betreff
Anfrage vom 01.11.2016
Datum
16. Februar 2017 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, zunächst einmal möchte ich mich für die verspätete Bearbeitung entschuldigen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 01.11.2016 teile ich Ihnen mit, dass Sie die für das Jobcenter Berlin Reinickendorf gültigen kommunalen Weisungen unter den folgenden Links einsehen können: 1. Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen.html 2. Rundschreiben I Nr. 05/2011 über Umsetzung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II; Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html In Bezug auf Ihre weitere Anfrage vom 01.11.2016 zur Zielvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Jobcenter Berlin Reinickendorf teile ich Ihnen mit, dass eine Übermittlung nicht möglich ist. Die Vereinbarung wurde vom Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Reinickendorf mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit geschlossen. Sie ist somit Bestandteil der Personalakte und kann aus diesem Grunde nicht herausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Anfrage vom 01.11.2016 [#18863] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf die kürzlich erfolgte Rückm…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Anfrage vom 01.11.2016 [#18863]
Datum
16. Februar 2017 15:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf die kürzlich erfolgte Rückmeldung des Jobcenter Berlin Reinickendorf in der Anfrage nach der Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit hinweisen: Das Jobcenter Berlin Reinickendorf teilte mir mit, dass es "eine Übermittlung [der Zielvereinbarung] nicht möglich ist." Es begründet diese Entscheidung damit, dass die Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer des Jobcenter Berlin Reinickendorf mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit geschlossen wurde und "somit Bestandteil der Personalakte" sei und nicht herausgegeben werden kann. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 18863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: Anfrage vom 01.11.2016 [#18863] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Anfrage vom 01.11.2016 [#18863]
Datum
28. März 2017 16:23
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0185 Sehr geehrter Herr Wolf, das Jobcenter Reinickendorf hat mich nun auch (sowohl schriftlich als auch telefonisch) darüber informiert, dass der Zugang zur Zielvereinbarung nicht erfolgen kann, da diese lediglich Bestandteil der Personalakte ist. Dadurch ist die Zielvereinbarung durch § 5 Abs. 2 IFG geschützt. Ich gedenke nun den Vorgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen