Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Felix Just
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems Details
Von
Felix Just
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19459]
Datum
1. Dezember 2016 20:31
An
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Felix Just <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Just << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Just
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Sehr geehrter Herr Just, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem IFG. Dies ist - wie Sie…
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19459]
Datum
7. Dezember 2016 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Just, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem IFG. Dies ist - wie Sie sicherlich wissen - aktuell nicht die einzige Anfrage nach dem IFG, die dem hiesigen Jobcenter vorliegt. Um mit dem Thema sachgerecht umzugehen und immer wiederkehrenden, unnötigen Aufwand zu vermeiden, haben wir uns entschieden, Zug um Zug die relevanten amtlichen Informationen unseres Hauses allgemein zugänglich zu machen. Wir werden diese Informationen (darunter auch die von Ihnen erbetene Zielvereinbarung) zeitnah Anfang des kommenden Jahres auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Lahn veröffentlichen. Insoweit bitte ich um Ihre Geduld und um Verständnis dafür, dass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzelinformation zukommen lasse. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die in Rede stehende Zielvereinbarung bislang noch nicht schriftlich fixiert und unterzeichnet ist. Zu gegebener Zeit, wenn die zugesagten Einstellungen auf der hiesigen Homepage vorgenommen sind, werde ich Sie persönlich darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Sehr geehrter Herr Just, zwischenzeitlich wurde zwischen hiesigem Jobcenter und der zuständigen Arbeitsagentur ei…
Von
Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems
Betreff
WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Rhein-Lahn/ Bad Ems [#19459]
Datum
8. Mai 2017 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Just, zwischenzeitlich wurde zwischen hiesigem Jobcenter und der zuständigen Arbeitsagentur eine Zielvereinbarung für das Jahr 2017 abgeschlossen. Diese ist auf der Internetseite des Jobcenters einsehbar. Damit dürfte Ihre Anfrage nach dem IFG vom 01.12.2016 nunmehr abschließend beantwortet sein. Mit freundlichen Grüßen