Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Schwabach

Anfrage an: Jobcenter Schwabach

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Schwabach Details
Von
Marc Kura
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Schwabach [#19325]
Datum
26. November 2016 11:58
An
Jobcenter Schwabach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Marc Kura
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Schwabach Details
Von
Marc Kura
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Schwabach [#19325]
Datum
1. Februar 2017 22:11
An
Jobcenter Schwabach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Schwabach“ vom 26.11.2016 (#19325) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura Anfragenr: 19325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Schwabach
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer am 26.11.2016 gestellten und nun mit mail vom 02.02.2017 erinnerten Anfrage üb…
Von
Jobcenter Schwabach
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Schwabach [#19325]
Datum
2. Februar 2017 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
382,8 KB
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer am 26.11.2016 gestellten und nun mit mail vom 02.02.2017 erinnerten Anfrage übersende ich Ihnen die aktuelle, mit der örtlichen Agentur geschlossenen Zielvereinbarung für das Jahr 2016 kostenfrei zur Kenntnisnahme. Für 2017 ist der Zielfindungsprozess noch nicht endgültig abgeschlossenen und eine Zielvereinbarung noch nicht unterschriftsreif. Mit freundlichen Grüssen