Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Tuttlingen

Anfrage an: Jobcenter Tuttlingen

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2016
  • Frist
    22. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle…
An Jobcenter Tuttlingen Details
Von
Marc Kura
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Tuttlingen [#19249]
Datum
22. November 2016 22:57
An
Jobcenter Tuttlingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura

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Jobcenter Tuttlingen
Sehr geehrter Herr Kura, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Übersendung …
Von
Jobcenter Tuttlingen
Betreff
Antwort: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Tuttlingen [#19249]
Datum
8. Dezember 2016 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Übersendung der aktuellen Zielvereinbarung zwischen dem Jobcenter Landkreis Tuttlingen und dem Land Baden-Württemberg. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage verweise ich auf die Internetseite SGB II Info. Dort finden Sie unter dem Stichwort Zielvereinbarung, die Vereinbarung, welche das Land Baden-Württemberg mit dem Bund für 2016 abgeschlossen hat. Die Zielwerte der einzelnen Optionskommunen sind jeweils in der Zielvereinbarung separat aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen