Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    6. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Unterallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu [#18907]
Datum
3. November 2016 20:09
An
Jobcenter Unterallgäu
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kira Schacht <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kira Schacht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Jobcenter Unterallgäu Details
Von
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Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu [#18907]
Datum
16. Dezember 2016 11:50
An
Jobcenter Unterallgäu
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu“ vom 03.11.2016 (#18907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kira Schacht Anfragenr: 18907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kira Schacht << Adresse entfernt >>
Jobcenter Unterallgäu
Sehr geehrte Damen und Herrn, über die Anfrage vom 03.11.2016 liegt uns leider nichts vor. Ich bitte Sie daher, un…
Von
Jobcenter Unterallgäu
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu [#18907]
Datum
19. Dezember 2016 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herrn, über die Anfrage vom 03.11.2016 liegt uns leider nichts vor. Ich bitte Sie daher, uns nochmals Ihre Anfrage vom 03.11.2016 zukommen zu lassen. Wir werden uns dann schnellstmöglich um ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei noch einmal meine Anfrage vom 03.11.2016: Antrag nach dem << Adresse…
An Jobcenter Unterallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Unterallgäu [#18907]
Datum
19. Dezember 2016 10:32
An
Jobcenter Unterallgäu
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei noch einmal meine Anfrage vom 03.11.2016: Antrag nach dem << Adresse entfernt >>FG/U<< Adresse entfernt >>G/V<< Adresse entfernt >>G Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielv...) << Adresse entfernt >>ch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen << Adresse entfernt >>nformationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu << Adresse entfernt >>nformationen des Bundes (<< Adresse entfernt >>FG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (U<< Adresse entfernt >>G), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 U<< Adresse entfernt >>G betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (V<< Adresse entfernt >>G), soweit << Adresse entfernt >>nformationen im Sinne des § 1 Abs. 1 V<< Adresse entfernt >>G betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der << Adresse entfernt >>nformationszugang << Adresse entfernt >>hres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 << Adresse entfernt >>FG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. << Adresse entfernt >>ch verweise auf § 7 Abs. 5 << Adresse entfernt >>FG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 U<< Adresse entfernt >>G/§ 4 Abs. 2 V<< Adresse entfernt >>G und bitte Sie, mir die erbetenen << Adresse entfernt >>nformationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. << Adresse entfernt >>ch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. << Adresse entfernt >>ch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke << Adresse entfernt >>hnen für << Adresse entfernt >>hre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>