Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Weiden-Neustadt

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2016
  • Frist
    24. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Marc Kura
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Jobcenter Weiden-Neustadt Details
Von
Marc Kura
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19235]
Datum
22. November 2016 18:33
An
Jobcenter Weiden-Neustadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Kura <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Kura << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Kura
Jobcenter Weiden-Neustadt
Sehr geehrter Herr Kura, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
WG: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19235]
Datum
24. November 2016 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kura, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Weiden-Neustadt
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19234] Sehr geehrter Herr Kura, hiermit bestätige ich …
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19234]
Datum
1. Dezember 2016 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kura, hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Weiden-Neustadt
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer Anfrage bezüglich der aktuellen Zielvereinbarung für das Jobcenter Weiden-Neust…
Von
Jobcenter Weiden-Neustadt
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Jobcenter Weiden-Neustadt [#19235]
Datum
22. Dezember 2016 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kura, zu Ihrer Anfrage bezüglich der aktuellen Zielvereinbarung für das Jobcenter Weiden-Neustadt gebe ich Ihnen wie folgt Auskunft: Das Jobcenter Weiden-Neustadt strebt als Zielwert für das Jahr 2017 eine Integrationsquote von 34,1% an. Für den Rückgang des Langzeitbezuges wird 1 % angestrebt. Mit freundlichen Grüßen