Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig

- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html)

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die aktuelle Z…
An Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Details
Von
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Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig [#18246]
Datum
20. Oktober 2016 19:19
An
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Zielvereinbarung des Jobcenters mit der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem zuständigen Bundesland (vgl. http://www.sgb2.info/DE/Service/Zielvereinbarungen/zielvereinbarungen.html) Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arb…
An Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Details
Von
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Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig [#18246]
Datum
29. November 2016 19:51
An
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig“ vom 20.10.2016 (#18246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren, nach diesseitiger Auffassung gelten die von Ihnen angeführten Rechtsvorschriften nu…
Von
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Betreff
Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig [#18246]
Datum
2. Dezember 2016 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach diesseitiger Auffassung gelten die von Ihnen angeführten Rechtsvorschriften nur für Bundebehörden (vgl. § 1 Abs.1 IFG) und damit nicht für die zugelassenen kommunalen Träger (Landkreise oder kreisfreie Städte) gem. § 6b SGB II. Letztere sind keine Bundesbehörden so dass kein Auskunfts- und Übermittlungsanspruch gegen den Landkreis Leipzig nach auf § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie hiermit bitten, meine …
An Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig [#18246]
Datum
31. Dezember 2016 18:13
An
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte Sie hiermit bitten, meine ursprüngliche Anfrage neu zu bewerten. Legen Sie dabei bitte nicht das IFG/UIG/VIG zugrunde, sondern die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig -Informationsfreiheitssatzung - (IFS). Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Landkreis Leipzig und die kreisfreie S…
Von
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Betreff
AW: Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit - Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig [#18246]
Datum
16. Februar 2017 10:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass der Landkreis Leipzig und die kreisfreie Stadt Leipzig zwei unterschiedliche kommunale Gebietskörperschaften sind. Die Satzungen der kreisfreien Stadt Leipzig gelten somit nicht im Landkreis Leipzig. Ein Auskunftsanspruch betreffend die Zielvereinbarung besteht auf Grund der Satzung der Stadt Leipzig gegenüber dem Landkreis Leipzig folglich nicht. Gleichzeitig bitte ich vor künftigen Anfragen um entsprechende sorgfältige Recherche, insbesondere an wen Sie Ihre Anfragen richten wollen. Weitere Anfragen "ins Blaue hinein" werden von hier künftig nicht mehr beantwortet. Mit freundlichen Grüßen