Zielvereinbarungen SGB II

Die Vereinbarungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit der Geschäftsführung im Jobcenter Baden-Baden (gE) und die Nachhaltung der Zielerreichung für die Jahre 2019 bis laufend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Vereinbarungen nach § 48b Abs. 1 …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zielvereinbarungen SGB II [#273645]
Datum
21. März 2023 13:10
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Vereinbarungen nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit der Geschäftsführung im Jobcenter Baden-Baden (gE) und die Nachhaltung der Zielerreichung für die Jahre 2019 bis laufend.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273645/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an die Zentrale der Bundesagentur f…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Zielvereinbarungen SGB II [#273645]
Datum
23. März 2023 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie an die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) adressiert haben. Die gewünschte Information liegt in der Zentrale der BA nicht vor. Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen nach § 48 b Nr. 2 SGB II werden nicht mit der Zentrale der BA abgeschlossen, sondern in dezentraler Verantwortung mit der zuständigen örtlichen Agentur für Arbeit (hier: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt, Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Es ist allerdings bereits jetzt davon auszugehen, dass Ihrem Informationsanliegen § 5 Abs. 1 und 2 IFG entgegensteht. Anbei erhalten Sie daher die Musterzielvereinbarung aus dem Jahr 2022 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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