Zinszahlungen auf Staatsschulden

Wie hoch waren die Zinszahlungen ( in Millionen Euro ) Deutschlands für das Jahr 2014.
Die Schulden der öffentlichen Haushalte beliefen sich im Jahr 2014 laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts auf 2048276 Millionen Euro.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren d…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zinszahlungen auf Staatsschulden [#18140]
Datum
19. Oktober 2016 16:54
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Zinszahlungen ( in Millionen Euro ) Deutschlands für das Jahr 2014. Die Schulden der öffentlichen Haushalte beliefen sich im Jahr 2014 laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts auf 2048276 Millionen Euro.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz v…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Zinszahlungen auf Staatsschulden [#18140]
Datum
20. Oktober 2016 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.10.2016. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1110100-IF30151 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen,

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in am 19. Oktober 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Zinszahlungen auf Staatsschulden [#18140] (Az.: A-IR/1110100-IF30151)
Datum
28. Oktober 2016 10:50
Status
24,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in am 19. Oktober 2016 haben Sie über die private Seite "fragdenstaat.de" eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Statistische Bundesamt gerichtet. Sie baten um die Zusendung von Informationen darüber, wie hoch die Zinszahlungen (in Millionen Euro) Deutschlands für das Jahr 2014 waren. Anbei erhalten Sie eine Tabelle der im Internet auf unserer Homepage publizierten Fachserie 14, Reihe 2, Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts. Es handelt sich um revidierte Ergebnisse des 1.-4. Vierteljahres 2014, die in der Fachserie für das Folgejahr (1.-4. Vierteljahr 2015) veröffentlicht sind. Die gesamte Publikation finden Sie im Internet unter dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/AlteAusgaben/VierteljaehrlicheKassenergebnisseAlt.html. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden (Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Arbeit des Statistischen Bundesamtes und verbleiben mit freundlichen Grüßen