Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten

An vielen Hochschulen und Universitäten engagieren sich die Beschäftigten und Studenten in Forschung, Lehre, Bibliotheken, Laboren und Verwaltung für die friedliche Ausrichtung ihrer Arbeit.

Wie viele Hochschulen und Universitäten hat das Land Brandenburg?
Wie viele und welche Hochschulen und Universitäten haben eine Zivilklauseln implementiert um diese friedliche Ausrichtung zu gewährleisten?
Bezuschusst das Land Brandenburg oder erhalten Hochschulen und Universitäten Zuschüsse für militärische oder industrielle Projekte?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
2. Januar 2020 16:10
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An vielen Hochschulen und Universitäten engagieren sich die Beschäftigten und Studenten in Forschung, Lehre, Bibliotheken, Laboren und Verwaltung für die friedliche Ausrichtung ihrer Arbeit. Wie viele Hochschulen und Universitäten hat das Land Brandenburg? Wie viele und welche Hochschulen und Universitäten haben eine Zivilklauseln implementiert um diese friedliche Ausrichtung zu gewährleisten? Bezuschusst das Land Brandenburg oder erhalten Hochschulen und Universitäten Zuschüsse für militärische oder industrielle Projekte?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173137 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
WG: Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg [#173190] Sehr geehrteAntragsteller/in mit der B…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg [#173190]
Datum
3. Januar 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
3. Januar 2020 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der Bitte um Übernahme der Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten“ …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
20. März 2020 09:25
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten“ vom 02.01.2020 (#173137) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173137
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde von uns an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
20. März 2020 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage wurde von uns an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten“ …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
7. Juni 2020 18:51
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten“ vom 02.01.2020 (#173137) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 125 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173137
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits am 20.03.2020 mitgeteilt, haben wir Ihre Anfrage zuständigkeitshal…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
8. Juni 2020 11:49
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWGZivilklauselnanHochschulenundUniv.eml
3,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits am 20.03.2020 mitgeteilt, haben wir Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) abgegeben. Ich bitte Sie sich bei Nachfragen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übermitteln Sie die Kontaktdaten des Ansprechpartners, der die Anfrage zur Bea…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
14. Juni 2020 22:05
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übermitteln Sie die Kontaktdaten des Ansprechpartners, der die Anfrage zur Bearbeitung erhalten hat. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 173137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173137
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist mir das nicht möglich, da Weiterleitungen an die Poststelle des Ministeri…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: WG: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
15. Juni 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist mir das nicht möglich, da Weiterleitungen an die Poststelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) erfolgen. Auskünfte sollten Sie aber über die Abteilungsleiterin Dr. Nicole Münnich (Telefon: +49 331 866 - 4700), bzw. das Vorzimmer (-4701) erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Poststelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Via
Briefpost
Betreff
Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten
Datum
15. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Poststelle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK)
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte sende…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
13. Dezember 2020 20:35
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: An vielen Hochschulen und Universitäten engagieren sich die Beschäftigten und Studenten in Forschung, Lehre, Bibliotheken, Laboren und Verwaltung für die friedliche Ausrichtung ihrer Arbeit. Wie viele Hochschulen und Universitäten hat das Land Brandenburg? Wie viele und welche Hochschulen und Universitäten haben eine Zivilklauseln implementiert um diese friedliche Ausrichtung zu gewährleisten? Bezuschusst das Land Brandenburg oder erhalten Hochschulen und Universitäten Zuschüsse für militärische oder industrielle Projekte? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173137 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/173137/… Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 173137 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird von mir bearbeitet. Wir bemühen uns, Ihne…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
15. Dezember 2020 12:02
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird von mir bearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen trotz der Feiertage bis Anfang/Mitte Januar eine Antwort zukommen zu lassen. Ggf. müsste ich Sie aber um etwas mehr Geduld bitten, falls die Abstimmungen dazu mehr Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.2020 zu "Zivilklauseln an Hochschulen un…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]
Datum
8. Januar 2021 11:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.2020 zu "Zivilklauseln an Hochschulen und Universitäten [#173137]", die ich wie folgt beantworte: 1. Wie viele Hochschulen und Universitäten hat das Land Brandenburg? Im Land Brandenburg bestehen derzeit acht staatliche und acht staatlich anerkannte Hochschulen im Verantwortungsbereich des MWFK sowie zwei Verwaltungsfachhochschulen (Finanzen, Polizei). 2. Wie viele und welche Hochschulen und Universitäten haben eine Zivilklausel implementiert um diese friedliche Ausrichtung zu gewährleisten? Alle staatlichen Hochschulen in BB haben eine Ethikkommission eingerichtet. Dies ist ihnen seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben. Gem. § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Hochschulgesetzes (BbgHG)[1] befasst sich diese Ethikkommission u.a. mit Fragen nach einer nicht-friedlichen Nutzung von Forschung. Die Verwaltungsfachhochschulen sind nach § 1 Abs. 2 BbgHG sowie die staatlich anerkannten Hochschulen nach § 1 Abs. 1 BbgHG dazu nicht verpflichtet. Trotzdem sind an der FH Sport und Management Potsdam sowie an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) eine Ethikkommission verankert. An der MHB wurde die Ethikkommission auf Grundlage von § 15 BOÄ Bbg in Verbindung mit § 21 Nr. 4 HeilBerG und § 64 Abs. 3 BbgHG eingerichtet. An der German International Graduate School of Management and Administration, die ihren Hochschulbetrieb im Land allerdings noch nicht aufgenommen hat, ist ebenfalls eine Ethikkommission vorgesehen. 3. Bezuschusst das Land Brandenburg oder erhalten Hochschulen und Universitäten Zuschüsse für militärische oder industrielle Projekte? Das Land Brandenburg bezuschusst idR die Forschung an Hochschulen nicht direkt bzw. nur in Ausnahmefällen (relativ geringumfängliche spezifische Programme). Die Hochschulen setzen in eigener Verantwortung das Globalbudget ein, um Forschung zu fördern bzw. zu finanzieren. Eine gesonderte Kontrolle oder Aufsicht hinsichtlich der Fragestellungen findet durch das MWFK nicht statt. Inwieweit alle Drittmittelgeber (öffentliche o. private) Bestimmungen hinsichtlich der Fragestellungen getroffen haben, ist nicht bekannt, es besteht auch hier keine Aufsichts- oder Berichtspflicht. Was Sie in Ihrer Fragestellung mit "industrielle Projekte" konkret ansprechen, ist nicht erkennbar. Alle Hochschulen werben Drittmittel aus der privaten Wirtschaft ein, was ggf. unter "industrielle Projekte" zu zählen wäre. [1] § 64 Abs. 3 BbgHG: "Das in der Grundordnung bestimmte zentrale Hochschulorgan richtet eine Ethikkommission ein. Die Ethikkommission befasst sich insbesondere mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen. In der Ethikkommission sind sowohl Mitglieder der Hochschule als auch externe sachverständige Personen vertreten." Mit freundlichen Grüßen