Zivilrecht in Israel und Palästina

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie steht die Bundesregierung öffentlich zu der Tatsache, dass für manche Menschen im Staatsgebiet von Israel und Palästina das Zivilrecht und für andere das Militärrecht gilt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie steht die Bu…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zivilrecht in Israel und Palästina [#29494]
Datum
6. Mai 2018 12:40
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie steht die Bundesregierung öffentlich zu der Tatsache, dass für manche Menschen im Staatsgebiet von Israel und Palästina das Zivilrecht und für andere das Militärrecht gilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der es sich hiesiger Einschätzung nach nicht um eine…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Zivilrecht in Israel und Palästina
Datum
17. Mai 2018 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage, bei der es sich hiesiger Einschätzung nach nicht um eine IFG-Anfrage handelt und die daher als Bürgeranfrage beantwortet wird. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird von Israel auf israelischem Staatsgebiet israelisches Recht angewendet. Die Ausübung israelischer Hoheitsrechte im Westjordanland richtet sich nach den Vereinbarungen in den Osloer Verträgen und ist je nach Sachgebiet zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde geteilt. Daneben finden auf israelisch besetzte Gebiete auch die Regeln des Besatzungsrechts Anwendung. Mit freundlichen Grüßen