Zivilschutzpläne für Deutschland

- alle Zivilschutzpläne für den Fall eines Verteidungs- oder Spannungsfalls
- alle internen Weisungen welche einen Bezug zu den geltenden Zivilschutzplänen haben

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Zivilschutzp…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zivilschutzpläne für Deutschland [#192730]
Datum
15. Juli 2020 13:09
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Zivilschutzpläne für den Fall eines Verteidungs- oder Spannungsfalls - alle internen Weisungen welche einen Bezug zu den geltenden Zivilschutzplänen haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192730/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 15.07.2020. Hiermit bestätigen wir Ihnen…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Zivilschutzpläne für Deutschland [#192730]
Datum
16. Juli 2020 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 15.07.2020. Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihre Anfrage mit der Nummer 192730 erhalten haben und werden zeitnah auf Sie zurückkommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den wesentlichen Aufgaben des Staates gehört der Schutz seiner Bevölkerung sowie …
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Zivilschutzpläne für Deutschland [#192730]
Datum
28. Juli 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den wesentlichen Aufgaben des Staates gehört der Schutz seiner Bevölkerung sowie die Verteidigung seines Territoriums und seiner Unabhängigkeit gegen Angriffe von außen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie höflich auf die aktuellen Grundlagen für die Ausrichtung der nationalen Gesamtverteidigung hinweisen, welche allgemein zugänglichen sind: „Weißbuch der Bundeswehr 2018“ und „Konzeption der Bundeswehr 2018 (KdB)“ für den Militärischen Bereich; „Konzeption der zivilen Verteidigung 2016 (KZV)“ für den Zivilen Bereich. Die „Konzeption Zivile Verteidigung“ (KZV) ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien und macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben, aus denen konkrete Arbeitsaufträge u.a. für das BBK abgeleitet werden. Die Zielsetzung Schaffung gesamtgesellschaftlicher resilienter Strukturen Widerstandsfähigkeit gegenüber militärischen Angriffen, anderweitigen Krisen und Katastrophen. Die gesetzlichen Grundlagen bilden einerseits die einschlägigen Regelungen des Grundgesetzes sowie das einfachgesetzliche Notstandsrecht, die sog. Leistungs-, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Die Anwendbarkeit dieser Gesetze ist überwiegend gesperrt und bedarf der Feststellung einer der Krisensituation die das Grundgesetzt festlegt (Anwendungsvorbehalt), die teilweise durch (qualifizierten) Parlamentsbeschluss erfolgen muss (Art. 80a Abs. 1, 1. Fall GG und Art. 115a GG). Ziel ist es, in den Fällen der vorgehend beschriebenen Notstände v. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit den erforderlichen Gütern und Leistungen bestimmter Infrastrukturbereiche sicherzustellen. Zentrales Instrument ist die Ermächtigung der Exekutive, zur Lenkung der einzelnen Wirtschaftsbereiche mittels Rechtsverordnung oder Verwaltungsakt zu erlassen. Das einfachgesetzliche Notstandsrecht setzt sich insbesondere aus folgenden Bereichen zusammen: 1. Deckung des materiellen Bedarfs der Verteidigung a) Bundesleistungsgesetz [BLG]; 19.10.1956 b) Energiesicherungsgesetz [EnSiG]; 20.12.1974 c) Erdölbevorratungsgesetz [ErdölBevG}; 16.01.2012 d) Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz [ESVG]; 04.04.2017 e) Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz [PTSG]; 24.03.2011 f) Verkehrsleistungsgesetz [VerkLG]; 23.07.2004 g) Verkehrssicherstellungsgesetz [VerkSiG]; 24.08.1965 h) Wassersicherstellungsgesetz [WasSiG]; 24.08.1965 i) Wirtschaftssicherstellungsgesetz [WiSiG]; 24.08.1965 2. Deckung des Personellen Kräftebedarfs der Verteidigung a) Wehrpflichtgesetz [WPflG]; 21.07.1956 b) Arbeitssicherstellungsgesetz [ASG]; 09.07.1968 3. Schutz der Zivilbevölkerung a) Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz [ZSKG]; 25.03.1997 b) Kulturgutschutzgesetz [KGSG]; 31.07.2016 (Haager Abkommen) c) Genfer Konvention samt Zusatzprotokolle Wir hoffen, Ihr Anliegen damit beantwortet zu haben und danke Ihnen für Ihr Interesse am BBK. Mit freundlichen Grüßen