Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Zollerstattung für ein Blockheizkraftwerk

Anfrage an: Hauptzollamt Aachen

Wie kann ich diesen Antrag e-Mail mäßig an Sie überweisen und den Papierkram vermeiden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Februar 2018
  • Frist
    9. März 2018
  • 0 Follower:innen
Werner Gatzweiler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie kann ich die…
An Hauptzollamt Aachen Details
Von
Werner Gatzweiler
Betreff
Zollerstattung für ein Blockheizkraftwerk [#26440]
Datum
4. Februar 2018 00:03
An
Hauptzollamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann ich diesen Antrag e-Mail mäßig an Sie überweisen und den Papierkram vermeiden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Werner Gatzweiler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Werner Gatzweiler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Werner Gatzweiler

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Hauptzollamt Aachen
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - IFG 17/2018 Hauptzollamt Aachen …
Von
Hauptzollamt Aachen
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - IFG 17/2018
Datum
5. Februar 2018 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
__www.zoll.de_DE_Fachthemen_Steuern_Verbrauchsteuern_Energ.pdf
72,3 KB
Hauptzollamt Aachen Aachen, 05.02.2017 O 1000 B - IFG 17/2018 - A 3002 Herrn Werner Gatzweiler Heinsberg Betrifft: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - IFG 17/2018 Bezug: Ihr elektronischer Antrag auf Informationszugang vom 05.02.2018 Anlage: Hinweis auf die Internetseite des Zolls Sehr geehrter Herr Gatzweiler, in Ihrem Bezugsschreiben erkundigen Sie sich, ob Sie einen Antrag auf Steuerentlastung für KWK-Anlagen (hier Blockheizkraftwerk) per E-Mail an das HZA Aachen richten können. Nach Rücksprache mit meinem zuständigen Sachgebiet B (Abgabenerhebung) kann der Antrag mit dem dafür vorgesehenen Vordruck auf elektronischem Weg eingereicht werden. Da die Antragsbearbeitung und die Erteilung der entsprechenden Bewilligung von individuellen Voraussetzungen abhängen, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht mehr zur Steuerentlastung für KWK-Anlagen mitteilen. Als Anlage übersende ich Ihnen den pdf-Druck der einschlägigen Internetseite auf "www.zoll.de". Hier ist das Entlastungsverfahren ausführlich beschrieben. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so bitte ich Sie, sich telefonisch oder per E-Mail an die Verbrauchsteuerstelle des Hauptzollamts Aachen zu wenden, gern wieder über die Ihnen bereits bekannte E-Mail-Adresse der Poststelle. Ein weiterer Antrag nach IFG ist dafür nicht erforderlich. Ich hoffe, Ihrem Antrag mit diesen Angaben entsprochen zu haben. Mit freundlichem Gruß