Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im allgemeinen wird am Berufskolleg am Haspel für den Heimunterricht die Software iServ mit zugehörigem BigBlueButton-Modul verwendet, jedoch verwendet mindestens eine Lehrerin für Ihren Unterricht den Dienst Zoom.

Da diese Angelegenheit m.E. eine innere Schulangelegenheit betrifft, ist dieser Antrag an Sie zu richten, andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung oder Weiterleitung an die Stadt Wuppertal.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Namen der Lehrer, die Zoom einsetzen
- die Gründe, warum diese Lehrer Zoom einsetzen
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Zoom
- alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Zoom
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Zoom auseinandersetzen
- die Datenschutzerklärung für die eingesetzte Zoom-Variante sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im allgemeinen wird am Beruf…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) [#214459]
Datum
6. März 2021 18:42
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im allgemeinen wird am Berufskolleg am Haspel für den Heimunterricht die Software iServ mit zugehörigem BigBlueButton-Modul verwendet, jedoch verwendet mindestens eine Lehrerin für Ihren Unterricht den Dienst Zoom. Da diese Angelegenheit m.E. eine innere Schulangelegenheit betrifft, ist dieser Antrag an Sie zu richten, andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung oder Weiterleitung an die Stadt Wuppertal. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Namen der Lehrer, die Zoom einsetzen - die Gründe, warum diese Lehrer Zoom einsetzen - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde - die Verträge über die Verwendung von Zoom - alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Zoom - alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Zoom auseinandersetzen - die Datenschutzerklärung für die eingesetzte Zoom-Variante sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214459/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) [#214459]
Datum
10. April 2021 10:59
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom 06.03.2021 (#214459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214459/
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) [#214459]
Datum
15. April 2021 17:13
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom 06.03.2021 (#214459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214459/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) [#214459]
Datum
22. April 2021 08:56
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ vom 06.03.2021 (#214459) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214459/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ [#214459]
Datum
22. April 2021 08:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/214459/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht auf mein Ersuchen reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 214459.pdf Anfragenr: 214459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214459/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal)“ [#214459]
Datum
22. April 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.04.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-3678/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an di…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-3678/21 Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) #214459
Datum
26. April 2021 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.6-3678/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg auf Beantwortung von Fragen bzgl. Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) Sehr Antragsteller/in der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben in dieser Angelegenheit das o.g. Aktenzeichen immer mit angeben. Sie wenden sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, da Ihnen die Bezirksregierung Düsseldorf Ihre Fragen bzgl. Zoom am Berufskolleg am Haspel (Wuppertal) bislang nicht beantwortet haben soll. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. § 5 Ab. 1 Satz 4 regelt, dass der Zugang zu amtlichen Informationen in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten ist. Die von Ihnen begehrten Informationen dürften den äußeren Schulangelegenheit zuzuordnen sein. Somit wäre der Antrag zunächst einmal an den Schulträger zu richten, also an die Stadt Wuppertal. Auch wenn die Bezirksregierung Düsseldorf Ihnen bislang keine Antwort erteilt hat, werde ich den Vorgang nicht aufgreifen können. Mit freundlichen Grüßen