Zoom am Berufskolleg am Haspel

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im allgemeinen wird am Berufskolleg am Haspel für den Heimunterricht die Software iServ mit zugehörigem BigBlueButton-Modul verwendet, jedoch verwendet mindestens eine Lehrerin für Ihren Unterricht den Dienst Zoom.

Da diese Angelegenheit m.E. eine innere Schulangelegenheit betrifft, ist dieser Antrag an Sie zu richten, andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung oder Weiterleitung an die Stadt Wuppertal.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Namen der Lehrer, die Zoom einsetzen
- die Gründe, warum diese Lehrer Zoom einsetzen
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Zoom
- alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Zoom
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Zoom auseinandersetzen
- die Datenschutzerklärung für die eingesetzte Zoom-Variante sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im allgemeinen wird am Beruf…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zoom am Berufskolleg am Haspel [#219559]
Datum
30. April 2021 18:54
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im allgemeinen wird am Berufskolleg am Haspel für den Heimunterricht die Software iServ mit zugehörigem BigBlueButton-Modul verwendet, jedoch verwendet mindestens eine Lehrerin für Ihren Unterricht den Dienst Zoom. Da diese Angelegenheit m.E. eine innere Schulangelegenheit betrifft, ist dieser Antrag an Sie zu richten, andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung oder Weiterleitung an die Stadt Wuppertal. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Namen der Lehrer, die Zoom einsetzen - die Gründe, warum diese Lehrer Zoom einsetzen - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde - die Verträge über die Verwendung von Zoom - alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Zoom - alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Zoom auseinandersetzen - die Datenschutzerklärung für die eingesetzte Zoom-Variante sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit - falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219559/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel“ vom 30.04.2021 …
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom am Berufskolleg am Haspel [#219559]
Datum
7. Juni 2021 17:34
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel“ vom 30.04.2021 (#219559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219559/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel“ [#219559]
Datum
7. Juni 2021 17:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219559/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage nicht reagiert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219559.pdf Anfragenr: 219559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219559/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel“ [#219559]
Datum
8. Juni 2021 06:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 08.06.2021 Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 08.06.2021
Datum
10. Juni 2021 13:58
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-210 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-4895/21 Betreff: Ihre E-Mail vom 08.06.2021 1. Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 08.06.2021 [#219559] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom a…
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.06.2021 [#219559]
Datum
12. Juni 2021 13:54
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom am Berufskolleg am Haspel“ vom 30.04.2021 (#219559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 219559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219559/
Stadt Wuppertal
AW: Ihre E-Mail vom 08.06.2021 [#219559] Sehr Antragsteller/in da wir mit IServ arbeiten, habe ich keine Idee, wa…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.06.2021 [#219559]
Datum
14. Juni 2021 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da wir mit IServ arbeiten, habe ich keine Idee, was das für eine Anfrage sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.9-4895/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Wuppertal v…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.9-4895/21 Zoom am Berufskolleg am Haspel
Datum
23. Juni 2021 11:25
Status
209.2.3.2.9-4895/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Stadt Wuppertal vom 30.04.2021 auf Informationszugang bzgl. Zoom am Berufskolleg am Haspel https://fragdenstaat.de/a/219559/ Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 07.06.2021 wenden Sie sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da Ihnen die Schule bislang nicht geantwortet haben soll. Inzwischen wurde Ihnen per E-Mail vom 14.06.2021 eine Antwort erteilt. Die erteilte Antwort ist aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht so zu verstehen, dass die von Ihnen begehrten Informationen nicht vorhanden sind. Ich schließe den Vorgang damit ab. Bitte informieren Sie mich bei zukünftigen Eingaben, wenn Sie eine Antwort der öffentlichen Stellen erhalten haben, damit der Vorgang von hier aus nicht weiter bearbeitet werden muss. Mit freundlichen Grüßen