Zoom am Berufskolleg am Haspel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
im allgemeinen wird am Berufskolleg am Haspel für den Heimunterricht die Software iServ mit zugehörigem BigBlueButton-Modul verwendet, jedoch verwendet mindestens eine Lehrerin für Ihren Unterricht den Dienst Zoom.
Da diese Angelegenheit m.E. eine innere Schulangelegenheit betrifft, ist dieser Antrag an Sie zu richten, andernfalls bitte ich um eine kurze Mitteilung oder Weiterleitung an die Stadt Wuppertal.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Namen der Lehrer, die Zoom einsetzen
- die Gründe, warum diese Lehrer Zoom einsetzen
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu Microsoft Teams; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Kindern keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von Zoom
- alle Kommunikation mit dem LDI NRW über die Verwendung von Zoom
- alle internen Dokumente, die sich mit dem datenschutzrechtlichen Einsatz von Zoom auseinandersetzen
- die Datenschutzerklärung für die eingesetzte Zoom-Variante sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit
- falls sich die Verarbeitung auf eine Einwilligung stützt auch das Muster-Einwilligungsformular
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. April 2021
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2. Juni 2021
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