Zoom-Nutzung

- die Kosten für die HU-Zoom-Lizenz
- alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von HU-Zoom, möglichst detailliert aufgeschlüsselt
- die Verträge mit Zoom über die Nutzung von Zoom
- alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools
- eine Aufschlüsselung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um Dozierende in der Nutzung von Zoom zu schulen und insbesondere sicherzustellen, dass Dozierende keine Maßnahmen treffen, die Studierende in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden verletzen (bspw. Aufforderungen von Dozierenden gegenüber Studierende, in der Videokonferenz die Kamera einzuschalten)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Bengt Rüstemeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Bengt Rüstemeier
Betreff
Zoom-Nutzung [#186404]
Datum
11. Mai 2020 21:57
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kosten für die HU-Zoom-Lizenz - alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von HU-Zoom, möglichst detailliert aufgeschlüsselt - die Verträge mit Zoom über die Nutzung von Zoom - alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen gegenüber Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools - eine Aufschlüsselung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um Dozierende in der Nutzung von Zoom zu schulen und insbesondere sicherzustellen, dass Dozierende keine Maßnahmen treffen, die Studierende in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Studierenden verletzen (bspw. Aufforderungen von Dozierenden gegenüber Studierende, in der Videokonferenz die Kamera einzuschalten)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier Anfragenr: 186404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186404 Postanschrift Bengt Rüstemeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bengt Rüstemeier
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Mail mit heutigem Datum. Wir haben I…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zoom-Nutzung [#186404]
Datum
12. Mai 2020 17:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rüstemeier, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang der Mail mit heutigem Datum. Wir haben Ihre Anfrage zur Bearbeitung weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 12.05.2020 möchten wir Sie gern vorab auf folg…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zoom-Nutzung [#186404]
Datum
20. Mai 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rüstemeier, Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 12.05.2020 möchten wir Sie gern vorab auf folgendes hinweisen: I. Der CMS der Humboldt-Universität hat bereits umfassend über die neu eingerichtete Website unter https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu... informiert, geschult und Support angeboten. Die derzeitigen spezifischen Beratungsangebote sind unter https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu... aufgelistet. Unter https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu... findet sich eine ausführliche Diskussion der technischen Aspekte bzgl. Datenschutz und IT-Sicherheit von Zoom. Die ersten Erfahrungen mit Zoom hat der CMS der Humboldt-Universität in einem Artikel unter https://blogs.hu-berlin.de/cms/2020/0... aufbereitet. Die Nutzungsbedingungen von Zoom sind unter https://zoom.us/de-de/terms.html angeführt. Weiterführende Informationen finden sich unter https://zoom.us/docs/de-de/privacy-an.... II. In Ihrer E-Mail vom 12.05.2020 baten Sie zudem um vorherige Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag - sofern dieser durch die vorherigen Hinweise noch nicht erledigt sein sollte - nicht getroffen ist. Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall halten wir vorläufig die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d). Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden, wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden. Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer halben Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 30 bis 50 € für Sie anfallen werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter aufrecht erhalten möchten. Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten (falls abweichend von der in Ihrer Anfrage genannten: [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]), an die eine abschließende Entscheidung sowie ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Begehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] >