Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Rüstemeier,
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 12.05.2020 möchten wir Sie gern vorab
auf folgendes hinweisen:
I. Der CMS der Humboldt-Universität hat bereits umfassend über die neu
eingerichtete Website unter
https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu...
informiert, geschult und Support angeboten.
Die derzeitigen spezifischen Beratungsangebote sind unter
https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu...
aufgelistet. Unter
https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/mu...
findet sich eine ausführliche Diskussion der technischen Aspekte bzgl.
Datenschutz und IT-Sicherheit von Zoom.
Die ersten Erfahrungen mit Zoom hat der CMS der Humboldt-Universität in
einem Artikel unter
https://blogs.hu-berlin.de/cms/2020/0...
aufbereitet.
Die Nutzungsbedingungen von Zoom sind unter
https://zoom.us/de-de/terms.html angeführt. Weiterführende Informationen
finden sich unter
https://zoom.us/docs/de-de/privacy-an....
II. In Ihrer E-Mail vom 12.05.2020 baten Sie zudem um vorherige
Mitteilung über anfallende Kosten. Dem kommen wir gern nach. Bitte
beachten Sie, dass damit eine inhaltliche Entscheidung zu Ihrem Antrag -
sofern dieser durch die vorherigen Hinweise noch nicht erledigt sein
sollte - nicht getroffen ist.
Die Akteneinsicht ist nach § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) gebührenpflichtig. Ein Gebührenbefreiungstatbestand ist in Ihrem
Fall nicht ersichtlich. Diese Gebühren entstehen bereits bei Vorliegen
eines Antrags mit dessen Eingang (§ 9 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und
Beiträge). Die Verwaltungsgebühren werden nach der
Verwaltungsgebührenordnung (VGegO) in Verbindung mit dem
Gebührenverzeichnis (Anlage VGebO) erhoben. Die Bemessungsgrundlage für
die Gebühr ist dabei insbesondere der Umfang der Amtshandlung und die
Schwierigkeiten, die sich bei der Amtshandlung ergeben. In Ihrem Fall
halten wir vorläufig die Tarifstelle 1004 Buchst. a Ziff. 2 für
einschlägig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Kopien (Tarifstelle 1004
Buchst. d).
Die für Ihren Antrag erforderliche Gebühr kann erst ermessen werden,
wenn die erforderlichen Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen wurden.
Bei der Berechnung halten wir uns an die Vorgaben der zuständigen
Senatsverwaltung für Finanzen zu den ermittelten Stundensätzen als
Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung. Unter Berücksichtigung des
Vorgenannten kann mit einem Arbeitsaufwand von mindestens einer halben
Stunde gerechnet werden. Demzufolge ist davon auszugehen, dass
Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 30 bis 50 € für Sie anfallen
werden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht weiter
aufrecht erhalten möchten.
Wir möchten Sie zudem um Mitteilung einer Postanschrift bitten (falls
abweichend von der in Ihrer Anfrage genannten:
[geschwärzt], [geschwärzt]
[geschwärzt]), an die eine abschließende Entscheidung sowie ein
Gebührenbescheid zugestellt werden kann.
Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus,
dass sich Ihr Begehren erledigt hat.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
[geschwärzt] [#[geschwärzt]][geschwärzt]
> [geschwärzt], [geschwärzt]
>
>
[geschwärzt],
>
>
[geschwärzt]
>
>
[geschwärzt]
> [geschwärzt], [geschwärzt]
> [geschwärzt]
> [geschwärzt], [geschwärzt]
> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt])
>
>
[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]
>
>
[geschwärzt]
>
>
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
>
>
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
>
>
[geschwärzt]
>
>
[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]!
>
>
[geschwärzt]
>
>
[geschwärzt]
>
>
>
>
[geschwärzt]
> [geschwärzt]
> [geschwärzt]
> [geschwärzt]
>
>
[geschwärzt]
> [geschwärzt]
> [geschwärzt], [geschwärzt]
>