Zoonosen-Monitoring in Berlin und Brandenburg

Alle an das Bundesamt übermittelten Erstmeldungen für das Jahr 2018 aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg des Zoonosen-Monitorings wie in der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette
(AVV Zoonosen Lebensmittelkette)" in § 9 im ersten Satz geschildert.

Der Paragraph § 9 1.Satz im Wortlaut:
Datenübermittlung und Erstellung einer Datenbasis:
(1) Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die im Rahmen des Zoonosen-Monitorings innerhalb eines Kalenderjahres erfassten Daten durch eine erste Meldung spätestens bis zum 31. Juli des betreffenden Kalenderjahres sowie durch eine zweite Meldung, die nur Daten beinhaltet, die nicht bereits mit der ersten Meldung übermittelt wurden, bis zum 31. Januar, Nachmeldungen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Bundesamt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle an das Bund…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
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Betreff
Zoonosen-Monitoring in Berlin und Brandenburg [#32644]
Datum
6. August 2018 11:52
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle an das Bundesamt übermittelten Erstmeldungen für das Jahr 2018 aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg des Zoonosen-Monitorings wie in der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)" in § 9 im ersten Satz geschildert. Der Paragraph § 9 1.Satz im Wortlaut: Datenübermittlung und Erstellung einer Datenbasis: (1) Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die im Rahmen des Zoonosen-Monitorings innerhalb eines Kalenderjahres erfassten Daten durch eine erste Meldung spätestens bis zum 31. Juli des betreffenden Kalenderjahres sowie durch eine zweite Meldung, die nur Daten beinhaltet, die nicht bereits mit der ersten Meldung übermittelt wurden, bis zum 31. Januar, Nachmeldungen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Bundesamt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> z.Hd. << Adresse entfernt >>24/ Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um eine Egränzung meiner Informationsanfrage vom 6.8.2018: Ich bitt…
An Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Zoonosen-Monitoring in Berlin und Brandenburg [#32644]
Datum
8. August 2018 13:12
An
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um eine Egränzung meiner Informationsanfrage vom 6.8.2018: Ich bitte Sie mir alle an das Bundesamt übermittelten Erstmeldungen für das Jahr 2018 aus ALLEN BUNDESLÄNDERN (nicht nur Berlin und Brandenburg) des Zoonosen-Monitorings zu zusenden wie in der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)" in § 9 im ersten Satz geschildert. Der Paragraph § 9 1.Satz im Wortlaut: Datenübermittlung und Erstellung einer Datenbasis: (1) Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die im Rahmen des Zoonosen-Monitorings innerhalb eines Kalenderjahres erfassten Daten durch eine erste Meldung spätestens bis zum 31. Juli des betreffenden Kalenderjahres sowie durch eine zweite Meldung, die nur Daten beinhaltet, die nicht bereits mit der ersten Meldung übermittelt wurden, bis zum 31. Januar, Nachmeldungen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Bundesamt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> z.Hd. << Adresse entfernt >>24/ Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende …
Von
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
20. August 2018 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen ausschließlich per E-Mail das Schreiben des Vizepräsidenten in o. a. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen