Zoonosen-Monitoring in Berlin und Brandenburg
Alle an das Bundesamt übermittelten Erstmeldungen für das Jahr 2018 aus den Bundesländern Berlin und Brandenburg des Zoonosen-Monitorings wie in der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette
(AVV Zoonosen Lebensmittelkette)" in § 9 im ersten Satz geschildert.
Der Paragraph § 9 1.Satz im Wortlaut:
Datenübermittlung und Erstellung einer Datenbasis:
(1) Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die im Rahmen des Zoonosen-Monitorings innerhalb eines Kalenderjahres erfassten Daten durch eine erste Meldung spätestens bis zum 31. Juli des betreffenden Kalenderjahres sowie durch eine zweite Meldung, die nur Daten beinhaltet, die nicht bereits mit der ersten Meldung übermittelt wurden, bis zum 31. Januar, Nachmeldungen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Bundesamt.
Anfrage abgelehnt
-
Datum6. August 2018
-
7. September 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!