ZP Mathe EESA 2023

ZP Mathe EESA 2023
Prüfungsbogen + Auswertungsbogen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ZP Mathe EESA 2023 [#278759]
Datum
12. Mai 2023 16:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ZP Mathe EESA 2023<< Antragsteller:in >> Prüfungsbogen + Auswertungsbogen Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278759/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
12. Mai 2023 16:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten die schriftlichen Prüfungsaufgaben der Zentralen Prüfung…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: ZP Mathe EESA 2023 [#278759]
Datum
16. Mai 2023 09:17
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragten die schriftlichen Prüfungsaufgaben der Zentralen Prüfungen Klasse 10 für das Fach Mathematik für den Ersten Erweiterten Schulabschluss des aktuellen Schuljahres 2022/2023. Die Aufgaben können erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens bereit gestellt werden. Bitte stellen Sie im Oktober eine erneute Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich habe die ZP10 Mathe EESA 2023 mitgeschrieben. Habe ich irgendwie die Möglichkeit meine Prüfung ein…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ZP Mathe EESA 2023 [#278759]
Datum
27. Mai 2023 13:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe die ZP10 Mathe EESA 2023 mitgeschrieben. Habe ich irgendwie die Möglichkeit meine Prüfung einzusehen? Bzw. Einzufordern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278759/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.05.2023 bezüglich der Einsichtnahme …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: ZP Mathe EESA 2023 [#278759]
Datum
30. Mai 2023 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.05.2023 bezüglich der Einsichtnahme in Ihre Zentralen Abschlussprüfungen zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses 2023. Anders als Klassenarbeiten werden korrigierte Prüfungsarbeiten (inkl. Prüfungsprotokollen und Bewertungsbögen) den Schülerinnen und Schülern nicht ausgehändigt, sondern zusammen mit den Prüfungsprotokollen in der Schule aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. Maßgeblich für die Akteneinsicht im Rahmen von Verwaltungsverfahren ist § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach steht den Verfahrensbeteiligten (also Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern) das Recht zu, die betreffenden Akten eines Verwaltungsverfahrens einzusehen. Die Akteneinsicht erfolgt prinzipiell dadurch, dass der Berechtigte bei der Schule selbst Einblick in die Akten nimmt. Die Schule kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen die Akteneinsicht auch in anderer Form gewähren. Form, Ort und Zeit der Akteneinsicht müssen für beide Seiten zumutbar sein. Eine Einsichtnahme aller Prüfungsunterlagen (Schülerlösungen, Bewertungsbögen und Prüfungsprotokolle) ist auf Antrag innerhalb der 10 Jahre Aufbewahrungsfrist möglich. Mit freundlichen Grüßen