Zu Waffenbesitz, Jagdwesen und Schützenvereinen

Gibt es im Innenministerium eine Übersicht über die ehemaligen Mitglieder und IM`s der Staatssicherheit der DDR, der Genossen der ehemaligen SED und der sonstigen Funktionäre der Blockparteien, die nach der Wende ihre Waffen behalten durften, weil sie Mitglieder in Sicherheitsfirmen, Detekteien, Schützenvereinen, Polizisten oder Jäger geworden sind? Inwieweit sind solche Personen nach 25 Jahren in die Riege der Ausbilder und Verantwortlichen für Waffensachkunde und Befähigungsnachweise gerückt? Geht von diesen Leuten eine allgemeine Gefahr aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2016
  • Frist
    2. August 2016
  • Ein:e Follower:in
Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es im Innen…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Zu Waffenbesitz, Jagdwesen und Schützenvereinen [#17221]
Datum
30. Juni 2016 02:00
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es im Innenministerium eine Übersicht über die ehemaligen Mitglieder und IM`s der Staatssicherheit der DDR, der Genossen der ehemaligen SED und der sonstigen Funktionäre der Blockparteien, die nach der Wende ihre Waffen behalten durften, weil sie Mitglieder in Sicherheitsfirmen, Detekteien, Schützenvereinen, Polizisten oder Jäger geworden sind? Inwieweit sind solche Personen nach 25 Jahren in die Riege der Ausbilder und Verantwortlichen für Waffensachkunde und Befähigungsnachweise gerückt? Geht von diesen Leuten eine allgemeine Gefahr aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helmut Driesel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Driesel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag Informationsfreiheitsgesetz zu Waffenbesitz, Jagdwesen und Schützenvereine Hierzu teile ich Ihnen folge…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag Informationsfreiheitsgesetz zu Waffenbesitz, Jagdwesen und Schützenvereine
Datum
11. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Das BMI verfügt über keine Unterlagen zum Waffenbesitz von ehemaligen Mitgliedern und informellen Mitarbeitern der Staatssicherheit der DDR, ehemaligen SED-Mitgliedern oder sonstigen Parteifunktionären. Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse ist Aufgabe der Länder und wird von diesen als eigene Angelegenheit ausgeführt (siehe Art. 83 des Grundgesetzes). Das BMI ist hiermit nicht betraut und hat auch keine Befugnis, die Länder in irgend einer Weise anzuweisen. Daher führt das BMI auch keine Listen über bestimmte Gruppen von Waffenbesitzern. Allgemein wird auf geltendes Recht hingewiesen, nach dem die Erlaubnis, eine Waffe zu besitzen, durch einen Erlaubnisschein erteilt wird. Voraussetzungen und Entzug von Erlaubnissen sind durch das Waffengesetz geregelt.