Zuarbeit zur Vorstellung der Studie des Branchenverbandes Bitkom zu Angriffen auf Industrieunternehmen

Am 13. September 2018 stellt der Branchenverband Bitkom eine Studie zu Angriffen auf Industrieunternehmen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich mit einem Impulsstatement von Vizepräsident Haldenwang ausschließlich an der Vorstellung der Studienergebnisse beteiligt und ein Experten-Statement für den Studienbericht beigesteuert.

Ich bitte um die Zusendung aller Informationen, die im Zusammenhang mit der Vorstellung der Studienergebnisse und dem Experten-Statement für den Studienbericht stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 13. September…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Zuarbeit zur Vorstellung der Studie des Branchenverbandes Bitkom zu Angriffen auf Industrieunternehmen [#34204]
Datum
25. Oktober 2018 10:44
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 13. September 2018 stellt der Branchenverband Bitkom eine Studie zu Angriffen auf Industrieunternehmen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich mit einem Impulsstatement von Vizepräsident Haldenwang ausschließlich an der Vorstellung der Studienergebnisse beteiligt und ein Experten-Statement für den Studienbericht beigesteuert. Ich bitte um die Zusendung aller Informationen, die im Zusammenhang mit der Vorstellung der Studienergebnisse und dem Experten-Statement für den Studienbericht stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BFV 177304/ Anfrage
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BFV 177304/ Anfrage
Datum
31. Oktober 2018 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
131,4 KB