Zuarbeiten und Beratungen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Anfrage an: Stadt Chemnitz

- Zuarbeiten zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, ggf. auch nicht-förmliche Stellungnahmen (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-zur-sachsischen-corona-schutz-verordnung),
- Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen mit der Landesregierung zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, insbesondere zu den Beratungen zu Kita- und Schulöffnungen (vgl. https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitzer-ob-kuendigt-strengere-quarantaene-kontrollen-an-artikel11361409).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Stadt Chemnitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zuarbeiten und Beratungen zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung [#213655]
Datum
24. Februar 2021 23:20
An
Stadt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zuarbeiten zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, ggf. auch nicht-förmliche Stellungnahmen (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmen-zur-sachsischen-corona-schutz-verordnung), - Protokolle, Zusammenfassungen und Vermerke zu Beratungen mit der Landesregierung zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, insbesondere zu den Beratungen zu Kita- und Schulöffnungen (vgl. https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitzer-ob-kuendigt-strengere-quarantaene-kontrollen-an-artikel11361409).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213655/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Chemnitz
Ihre Anfrage an die Stadt Chemnitz Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 24.02.2021 möchten wir …
Von
Stadt Chemnitz
Betreff
Ihre Anfrage an die Stadt Chemnitz
Datum
5. März 2021 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 24.02.2021 möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Stadt Chemnitz keine förmlichen Stellungnahmen zu den Entwürfen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung einschließlich zu den Beratungen zu Kita- und Schulöffnungen, abgegeben hat. Es gibt lediglich verwaltungsinterne Zuarbeiten und daher auch keine Aktenlage. Mit freundlichen Grüßen