Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminvergabe bei der Corona-Impfung

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Informationen zum Zufallsverfahren, das bei der Generierung der Zufallsreihenfolge für die Terminvergabe zur Corona-Impfung zum Einsatz kommt (vgl. https://www.saarland.de/msgff/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2021/aktuelle-meldungen_2021-01/aktuelle-meldungen_210110-impfperspektive.html).
2. Informationen zur eingesetzten Software, sofern eine solche als "Zufallsgenerator" zum Einsatz kommt.
3. Informationen zu weiteren im Kontext der Terminevergabe eingesetzten Softwarelösungen
4. Informationen zur durchgeführten Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) bzw. zur Bewertung, dass eine solche nicht erforderlich ist.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen …
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminvergabe bei der Corona-Impfung [#208415]
Datum
11. Januar 2021 08:19
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen zum Zufallsverfahren, das bei der Generierung der Zufallsreihenfolge für die Terminvergabe zur Corona-Impfung zum Einsatz kommt (vgl. https://www.saarland.de/msgff/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2021/aktuelle-meldungen_2021-01/aktuelle-meldungen_210110-impfperspektive.html). 2. Informationen zur eingesetzten Software, sofern eine solche als "Zufallsgenerator" zum Einsatz kommt. 3. Informationen zu weiteren im Kontext der Terminevergabe eingesetzten Softwarelösungen 4. Informationen zur durchgeführten Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) bzw. zur Bewertung, dass eine solche nicht erforderlich ist. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminverg…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminvergabe bei der Corona-Impfung [#208415]
Datum
16. Februar 2021 07:59
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminvergabe bei der Corona-Impfung“ vom 11.01.2021 (#208415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sa…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zufallsverfahren zur Reihenfolge der Terminvergabe bei der Corona-Impfung“ [#208415] [#208415]
Datum
16. Februar 2021 08:00
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208415/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort von der Behörde erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208415.pdf Anfragenr: 208415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208415/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 16.02.21- Az. I 1000/421 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Februar …
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 16.02.21- Az. I 1000/421
Datum
17. Februar 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Februar 2021, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 421 geführt. Das vorgenannte Ministerium wird hiesigerseits zur Stellungnahme aufgefordert. Über den Fortgang des Verfahren werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Eingabe nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz wegen Informationen betreffend das Verfahren bei der T…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
Eingabe nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz wegen Informationen betreffend das Verfahren bei der Terminvergabe für die Corona-Impfung
Datum
8. Juli 2021 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. wir bitten sehr zu entschuldigen, dass sich die Beantwortung der Anfrage etwas verzögert hat. Hierfür mussten einige Informationen an unterschiedlichen Stellen eingeholt werden. Ihr Anliegen beantworte wir gerne wie folgt: 1. Informationen zum Zufallsverfahren, das bei der Generierung der Zufallsreihenfolge für die Terminvergabe zur Corona-Impfung zum Einsatz kommt: Für jeden Eintrag in der Impfliste wird anhand der gemachten Angaben ein Hashwert nach SHA-2-Standard gebildet. Die Liste der Hashwerte wird dann nach dem Zufallsprinzip durchmischt, so dass sich eine neue Reihenfolge der Hashwerte ergibt. 2. Informationen zur eingesetzten Software, sofern eine solche als "Zufallsgenerator" zum Einsatz kommt: Technisch verwenden wir zur reinen "Randomisierung" den SecureRandom Zufallsgenerator aus der Ruby 2.7 Standardbibliothek. Nähere Informationen dazu können unter folgendem Link eingesehen werden https://ruby-doc.org/stdlib-2.7.1/libdoc/securerandom/rdoc/SecureRandom.html. 3. Informationen zu weiteren im Kontext der Terminvergabe eingesetzten Softwarelösungen: Die Terminvergabe erfolgt über die Software des Herstellers Samedi GmbH, Berlin. Die Internetseite von Samedi findet sich unter www.samedi.de<http://www.samedi.de>. 4. Informationen zur durchgeführten Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) bzw. zur Bewertung, dass eine solche nicht erforderlich ist. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 DSGVO immer dann erforderlich, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen resultieren kann. In Art. 35 Abs. 3 DSGVO sind ferner Fälle genannt, in denen insbesondere eine DSFA durchzuführen ist. Dieser Absatz ist zu bejahen, wenn Entscheidungen mit Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung, einschließlich Profiling, getroffen werden (Nr. 1), wenn es zu einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder von Daten über Straftaten nach Art. 10 DSGVO kommt (Nr. 2) oder wenn eine umfangreiche, systematische Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche stattfindet (Nr. 3). Sowohl § 35 Abs. 1 DSGVO als auch die Fälle des Absatz 3 wurden von Seiten des Ministeriums als nicht einschlägig erachtet, daher wurde eine DSFA für entbehrlich gehalten. Diese Entscheidung erfolgte auch unter Berücksichtigung der DSFA Liste Deutschland, Nicht öffentlicher Bereich Version 1.0 Stand: 10.07.2018 (DSFA Muss-Liste 1.0 (3) (activemind.de)<https://www.activemind.de/wp-content/uploads/DSFA-Muss-Liste-1_0.pdf>. Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen alles Gute. Ihr Team der Stabsstelle Stabsstelle Saarländische Covid-19-Impfstrategie Franz-Josef-Röder-Straße 23 · 66119 Saarbrücken <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · www.impfen.saarland.de<http://www.impfen.saarland.de/> [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: cid:image002.png@01CF3DD9.5CDE16D0]<http://www.soziales.saarland.de/> [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: cid:image007.jpg@01CF39FA.68807510]<http://www.willkommen.saarland.de/> AP [Beschreibung: Beschreibung: cid:image006.png@01D1FEEE.8C83E260]<https://www.facebook.com/MSGFF.Saarland/> [STAK_ArbeitgeberSaarland_Logo-Berufssaarländerin_4c_rz_zw] Karriere.saarland.de<https://www.karriere.saarland.de/> #BerufsSaarländerin