Zugang zu Informationen der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen - Zugriff auf IT-ZEB

- Zugriff auf die im Rahmen der vom BaSt ausgeschriebenen Zustandserfassung und -bewertung von Straßen erhobenen Daten in einem maschinenlesbaren Format mit größtmöglicher Abdeckung (bspw. deutschlandweit)
- alternativ: Zugang zu dem Zugriffsportal des IT-ZEB Servers (https://itzeb.heller-ig.de/index.html)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Zugriff auf di…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu Informationen der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen - Zugriff auf IT-ZEB [#33660]
Datum
21. September 2018 11:14
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zugriff auf die im Rahmen der vom BaSt ausgeschriebenen Zustandserfassung und -bewertung von Straßen erhobenen Daten in einem maschinenlesbaren Format mit größtmöglicher Abdeckung (bspw. deutschlandweit) - alternativ: Zugang zu dem Zugriffsportal des IT-ZEB Servers (https://itzeb.heller-ig.de/index.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann über Ihre IFG-Anfrage bislang noch nicht abschließend entscheiden. Zugang zu…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: Zugang zu Informationen der Zustandserfassung und -bewertung von Straßen - Zugriff auf IT-ZEB [#33660]
Datum
24. September 2018 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich kann über Ihre IFG-Anfrage bislang noch nicht abschließend entscheiden. Zugang zu dem IT-ZEB Server können wir Ihnen nicht gewähren, weil sich darin in nicht unerheblichem Maße personenbezogenen Daten befinden. Bevor ich Ihre IFG-Anfrage jedoch in Gänze wegen § 5 IFG Bund ablehne, schlage ich vor, dass sie sich zur Konkretisierung Ihrer Anfrage mit unserem Fachreferat in Verbindung zu setzen (Hr. Schüller, Referat GS4, Durchwahl -7816, <<E-Mail-Adresse>> Ggf. reichen Ihnen Auszüge aus der Datenbank aus, die keine personenbezogenen Daten enthalten, sofern diese für uns erstellbar sind, was ich in technischer Hinsicht nicht beurteilen kann. Ich habe mich soeben mit Herrn Schüller besprochen und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Rücksprache über das, was Sie benötigen, für Sie am zielführendsten wäre. Mfg i.A. ■ Dr. Johannes Stalberg Referat Z1 – Personal, Beschaffung/Vergabe, Justiziariat Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach Telefon 02204 43-2101 <<E-Mail-Adresse>> www.bast.de