Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sendenhorst
Die Reaktierung der o. g. WLE-Strecke ist mittlerweile beschlossen worden. Hiermit beantrage ich, auch im Namen weiterer Interessierter Bürger dieser Trasse den Zugang zu den im Folgenden benannten Umweltinformationen.
Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden?
Wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor?
Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben?
Ferner bitten wir - sofern dies nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrags ist - um die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG), den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die wasserrechtliche Genehmigung, da die Trasse u. a. durch ein artenreiches Feuchtgebiet führt.
Die Informationserteilung soll nach Möglichkeit durch Zusendung per E-Mail an mich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um drei Terminvorschläge zur Einsichtnahme in die Dokumente.
Für eine möglichst rasche elektronische Übersendung der Unterlagen, spätestens jedoch binnen der gesetzlichen Frist, sind wir Ihnen dankbar. Soweit die Informationen im Internet einsehbar sind, genügt der Hinweis auf die entsprechenden Seiten.
Sofern einzelne der in diesem Antrag genannten Unterlagen bzw. Nachweise nicht existieren, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. April 2020
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26. Mai 2020
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