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Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sendenhorst

Die Reaktierung der o. g. WLE-Strecke ist mittlerweile beschlossen worden. Hiermit beantrage ich, auch im Namen weiterer Interessierter Bürger dieser Trasse den Zugang zu den im Folgenden benannten Umweltinformationen.

Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden?
Wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor?
Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben?

Ferner bitten wir - sofern dies nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrags ist - um die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG), den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die wasserrechtliche Genehmigung, da die Trasse u. a. durch ein artenreiches Feuchtgebiet führt.

Die Informationserteilung soll nach Möglichkeit durch Zusendung per E-Mail an mich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um drei Terminvorschläge zur Einsichtnahme in die Dokumente.

Für eine möglichst rasche elektronische Übersendung der Unterlagen, spätestens jedoch binnen der gesetzlichen Frist, sind wir Ihnen dankbar. Soweit die Informationen im Internet einsehbar sind, genügt der Hinweis auf die entsprechenden Seiten.
Sofern einzelne der in diesem Antrag genannten Unterlagen bzw. Nachweise nicht existieren, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sendenhorst [#185082]
Datum
22. April 2020 09:00
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Reaktierung der o. g. WLE-Strecke ist mittlerweile beschlossen worden. Hiermit beantrage ich, auch im Namen weiterer Interessierter Bürger dieser Trasse den Zugang zu den im Folgenden benannten Umweltinformationen. Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden? Wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor? Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben? Ferner bitten wir - sofern dies nicht Bestandteil des Planfeststellungsantrags ist - um die Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung (§ 34 BNatSchG), den landschaftspflegerischen Begleitplan, die Stellungnahme der Naturschutzbehörde und ggf. die wasserrechtliche Genehmigung, da die Trasse u. a. durch ein artenreiches Feuchtgebiet führt. Die Informationserteilung soll nach Möglichkeit durch Zusendung per E-Mail an mich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir um drei Terminvorschläge zur Einsichtnahme in die Dokumente. Für eine möglichst rasche elektronische Übersendung der Unterlagen, spätestens jedoch binnen der gesetzlichen Frist, sind wir Ihnen dankbar. Soweit die Informationen im Internet einsehbar sind, genügt der Hinweis auf die entsprechenden Seiten. Sofern einzelne der in diesem Antrag genannten Unterlagen bzw. Nachweise nicht existieren, bitten wir ebenfalls um entsprechende Mitteilung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185082 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff: WG: Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sende…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sendenhorst [#185082]
Datum
16. Juli 2020 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: WG: Zugang zu Umweltinformationen nach § 2 UIG NRW - Beschlossene Reaktivierung WLE-Strecke Münster-Sendenhorst [#185082] Sehr <Information-entfernt> bevor ich Ihre Anfrage vom 22. April 2020 beantworte, möchte ich mich bei Ihnen ausdrücklich für die verzögerte Reaktion auf Ihre Anfrage entschuldigen. Leider gab es zu erklärende, aber nicht zu entschuldigende Umstände, die dazu geführt haben, dass Ihre Anfrage und leider auch Ihre Erinnerung vom 26.Mai 2020 nicht beantwortet worden ist. Diesen bedauerlichen Vorfall haben wir jedoch zum Anlass genommen, in Zukunft alle Anfragen auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz zu registrieren und Fristen zu überwachen . Ich kann Sie daher nur bitten, unsere verspätete Antwort zu entschuldigen. Nun zu Ihrer Anfrage vom 22.4.2020. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Angaben die von Ihnen benötigten Informationen geben kann. Als wichtigste Information vorab: Für das mit der Reaktivierung der Bahnstrecke verbundene Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde. Weitergehende Anfragen können Sie direkt bei der Bezirksregierung stellen. Zu Ihren Fragen: Ist bereits ein Planfeststellungsantrag gestellt worden und wenn ja, liegen die eingereichten Unterlagen bereits den Behörden vor? Ja, nach Auskunft des Dezernates 25 der Bezirksregierung Münster ist ein solcher Antrag gestellt worden, die Unterlagen liegen dem Dezernat 25 vor. Ab wann ist die Möglichkeit der Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit gegeben? Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster werden alle Verfahrensunterlagen im Internet abrufbar sein (aufgrund der Vorsichtsmaßahmen im Zusammenhang mit Corona wohl nur online, keine Offenlage). Die Bezirksregierung Münster informiert auf ihrer Homepage über das Verfahren. Es ist dort geplant, die Unterlagen in der zweiten Augusthälfte online zu stellen. Zu den online eingestellten Unterlagen werden z.B. auch der landschaftspflegerischen Begleitplan und die FFH-Verträglichkeitsprüfung gehören. Bei weiteren konkreten Fragen zum Projekt und zum Verfahrensstand steht Ihnen die Bezirksregierung Münster gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.