Zugang zur vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Mautbetrieb durch einen privaten Betreiber im Vergleich zum staatlichen Eigenbetrieb
im Zuge einer Kleinen Anfrage [Drs. 19/2602] vom 7. Juni 2018 fragte meine Fraktion in Frage 4 unter anderem nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die das BMVI vor dem Vergabeverfahren zur Veräußerung der Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH und zum Abschluss eines neuen Betreibervertrages anfertigen ließ. Hierbei hatte meine Kollegen und mich besonders interessiert, inwiefern die Wirtschaftlich-keitsuntersuchung den Bundestagsabgeordneten (z.B. in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages) zur Einsicht vorlegt wird. Explizit hatten wir auch danach gefragt, ob die Bundesregierung plant die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach Abschluss des aktuell laufenden Vergabeverfahrens – ggf. in aktualisierter Fassung – allgemein zu veröffentlichen, den Bundestagsabgeordneten und deren Mitarbeitern sowie von Bundestagsabgeordneten benannten Experten zur Einsicht vorzulegen oder sie lediglich Bundestagsabgeordneten oder Einzelnen der genannten Gruppen (Bundestagsabgeordnete, MdB-Mitarbeiter, benannte Experten) in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen.
Hierauf antwortete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 21.06.2018 [Drs. 19/2950, Antwort auf Frage 4 a.) bis j.)], dass vor der Veröffentlichung der europaweiten Auftragsbekanntmachung eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde. Bei der Untersuchung wären auch Erfahrungen aus anderen Ländern einbezogen worden. Es sei festgestellt worden, dass der Betrieb des Mautsystems durch einen privaten Betreiber wirtschaftlicher sei als der Eigenbetrieb durch den Bund. Auf dieser Basis sei entschieden worden, die Leistungserbringung durch einen privaten Betreiber auszuschreiben. Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die das Vergabeverfahren als wirtschaftlicher Berater des BMVI begleitet, erstellt worden. Nach Eingang aller Angebote werde eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt. Eine Veröffentlichung bzw. Weitergabe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens nicht möglich. Zur Veröffentlichung der vorläufigen Wirtschaftlichkeits-untersuchung, die den Mautbetrieb durch einen privaten Betreiber untersucht und mit dem Mautbetrieb durch einen Eigenbetrieb des Bundes verglichen hat machte das BMVI in seiner Antwort jedoch keine Angaben. Auch auf die anderen Aspekte unserer Frage 4 ging das BMVI nicht ein. Der Verweis darauf, dass eine Veröffentlichung der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht möglich sei stellt keine hinreichende Antwort auf die Frage dar, warum die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung – die keinen Bezug zum Vergabeverfahren selbst hat – nicht veröffentlicht werden kann.
Aufgrund dessen fragte ich das BMVI am 25.06.2018 in Form einer schriftlichen Frage in welcher Form die Bundesregierung Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Einsichtnahme in die von ihr bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG beauftragte vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die den privaten Betrieb des Mautsystems mit dem Eigenbetrieb durch den Bund verglichen hat, ermöglicht und in welcher Form sie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages die Einsichtnahme in die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die die endgültigen Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit hin prüft ermöglichen wird?
Hierauf wurde ich auf die Antworten der Bundesregierung auf Frage 4 meiner Kleinen Anfrage (Drs. 19/2602) verwiesen. Die Antworten der Bundesregierung zu Frage 4 beantworten meine Frage in Bezug auf die Veröffentlichung der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bzw. der Einsichtnahme in die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages jedoch nicht.
Daher beantrage ich hiermit Zugang zu der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die die KPMG AG [im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur] zum Mautbetrieb durch einen privaten Betreiber im Vergleich zum staatlichen Eigenbetrieb erstellt hat.
Rechtsgrundlage für den Antrag ist § 1 IFG sowie § 3 UIG. Ich bitte um Übersendung der Informationen [in elektronischer Form], § 1 Abs. 2 IFG, § 3 Abs. 2 UIG.
Da es sich um einfache Auskünfte handelt, gehe ich davon aus, dass die Zurverfügungstellung kostenfrei erfolgt, §§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG, 12 Abs. 1 S. 2 UIG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs.2 IFG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Juli 2018
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31. August 2018
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