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Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation

in der Antwort zur IFG-Anfrage "Lizenzänderung der Studie 'Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit'" (https://fragdenstaat.de/a/5103 ) teilt das BMVg mit, dass vertrauliche elektronische Kommunikation (verschlüsselt und authentifiziert) mittels des Kryptografie-Verfahrens PGP/GPG "aus technischen Gründen" nicht möglich sei. Grund sei eine fehlende Zertifizierung durch das BSI.

1. Welche technischen Verfahren können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem BMVg vertraulich elektronisch zu kommunizieren?
2. Sind damit alle Dienststellen, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erreichbar?
3. Wo sind die dafür genutzten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
4. Wenn nicht: Existiert ein Zeitplan, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?

Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.

Ergebnis der Anfrage

Dem BMVg stehen zur Zeit keine technischen Verfahren zur Verfügung, um mit Bürgerinnen und Bürgern vertraulich elektronisch zu kommunizieren.
Für die Zukunft sei geplant, De-Mail (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail) zur elektronischen Kommunikation zu nutzen. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung könne nicht genannt werden, da dies von der Bereitstellung der Infrastruktur durch das BMI abhängig sei.
Auf die Möglichkeit zur Nutzung alternativer, anerkannter kryptografischer Verfahren, wie z.B. PGP/GPG oder S/MIME, wird im Antwortschreiben nicht eingegangen.

Zuletzt verweist das Ministerium auf § 41 Abs. 1 und 3 VwVfG, nachdem die Auskunfterteilung nur schriftlich habe erfolgen können.

Referenzen:
IFG-Anfrage zur verschlüsselten Kommunikation beim BSI: https://fragdenstaat.de/a/5184

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2013
  • Frist
    31. Dezember 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Antwort z…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation [#5130]
Datum
29. November 2013 18:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Antwort zur IFG-Anfrage "Lizenzänderung der Studie 'Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit'" (https://fragdenstaat.de/a/5103 ) teilt das BMVg mit, dass vertrauliche elektronische Kommunikation (verschlüsselt und authentifiziert) mittels des Kryptografie-Verfahrens PGP/GPG "aus technischen Gründen" nicht möglich sei. Grund sei eine fehlende Zertifizierung durch das BSI. 1. Welche technischen Verfahren können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem BMVg vertraulich elektronisch zu kommunizieren? 2. Sind damit alle Dienststellen, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erreichbar? 3. Wo sind die dafür genutzten öffentlichen Schlüssel abrufbar? 4. Wenn nicht: Existiert ein Zeitplan, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden? Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation
Datum
20. Dezember 2013
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Jedoch verstehe ich nicht, wieso mic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation [#5130]
Datum
23. Dezember 2013 23:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Jedoch verstehe ich nicht, wieso mich die Auskunft schriftlich, und nicht wie angefordert elektronisch, erreicht hat. Damit auch andere Zugang zu diesen Informationen haben, habe ich mir die Mühe gemacht, und Ihr Schreiben digital zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.