Zugangsberechtigungen zum BMVI

- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Hausausweis(e) für das BMVI haben
- Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden
- Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMVI-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Miniserium
- rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMVI regelt

Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Zugangsberechtigungen zum BMVI [#56990]
Datum
11. Februar 2019 16:46
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen derzeit einen oder mehrere Hausausweis(e) für das BMVI haben - Informationen darüber, aus welchen Gründen die Hausausweise jeweils ausgestellt wurden - Informationen darüber, welche Interessenvertreter/-innen in den vergangenen 12 Monaten durch eine Einladung oder Anmeldung an der Pforte Zugang zu BMVI-Liegenschaften hatten (Name der Organisation, Grund des Besuchs, Dauer des Aufenthaltes) sowie die einladende/anmeldende Abteilung im Miniserium - rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMVI regelt Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten nicht Gegenstand dieses Antrages sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antrag nach dem IFG
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
27. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Sehr geehrte/r Herr oder Frau Miesen, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.02.2019 (AZ: Z13/2618/2-409 IFG). …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Zugangsberechtigungen zum BMVI [#56990]
Datum
6. März 2019 09:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Herr oder Frau Miesen, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.02.2019 (AZ: Z13/2618/2-409 IFG). Ich reduziere meine Anfrage auf folgende Informationen: - Informationen darüber, welche und wie viele Organisationen/Verbände/Vereine/Unternehmen oder Personengruppen, die als Interessenvertreter/-innen auftreten, derzeit einen oder mehrere Hausausweis(e) für das BMVI haben - Informationen darüber, ob am Empfang Informationen zu häufigen Besuchern vorliegen, die z.B. durch das Vorzeigen Ihres Personalausweises Zugang zum Ministerium erlangen können - rechtliche Grundlage, die die Ausstellung von Hausausweisen für das BMVI regelt Weiterhin verweise ich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Informationen um zentral abgelegte Informationen handeln sollte, die keinen erhöhten Rechercheaufwand erfordern. Die Frage der einfachen Auskunft spielt lediglich in der Frage der Bemessung der Verwaltungsgebühren eine Rolle. Der Gesetzgeber hat dabei nicht den Rechercheaufwand im Blick, sondern die sachlogische Zuordnung. So kann es dem Antragsteller nie angelastet werden, wenn die Behörde keine ordnungs- und zeitgemäße Akten- und Vorgangsverwaltung pflegt. Eine einfache Auskunft ist nur dann vorliegend nicht indiziert, wenn aus den vorliegenden ordnungsgemäß geführten Akten ein erhöhter Aufwand dadurch entsteht, dass diese Unterlagen auf datenschutzrechtliche Schutzbedürfnisse geprüft und entsprechend aufbereitet werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2019
Status