Zugangsberechtigungen zum Landeshaus

Tabellarische Übersicht über Inhaber von Hausausweisen für den Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Damit meine ich nicht die Abgeordneten und die Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, sondern

- Verbände / Unternehmen, Kanzleien
- Bedienstete von Ministerien und Behörden
- Pressemitarbeiter

Um den Datenschutz zu gewährleisten reicht die Angabe der juristischen Person, der Dienststelle, des Ministeriums bzw. des Verlags / der Nachrichtenagentur und die Anzahl der jeweils für diese Stelle abgegebenen Ausweise aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übe…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugangsberechtigungen zum Landeshaus [#250130]
Datum
29. Mai 2022 17:28
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über Inhaber von Hausausweisen für den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Damit meine ich nicht die Abgeordneten und die Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, sondern - Verbände / Unternehmen, Kanzleien - Bedienstete von Ministerien und Behörden - Pressemitarbeiter Um den Datenschutz zu gewährleisten reicht die Angabe der juristischen Person, der Dienststelle, des Ministeriums bzw. des Verlags / der Nachrichtenagentur und die Anzahl der jeweils für diese Stelle abgegebenen Ausweise aus.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250130/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemü…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
AW: [EXTERN] Zugangsberechtigungen zum Landeshaus [#250130]
Datum
30. Mai 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
7,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Empfang Ihrer Anfrage nach dem IZG-SH. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
IZG-Anfrage Zugangsberechtigungen Landeshaus (#250130) Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach §…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
IZG-Anfrage Zugangsberechtigungen Landeshaus (#250130)
Datum
9. Juni 2022 07:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
70 Bytes
image004.jpg
8,5 KB


Sehr [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach § 4 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 29.05.2022 zu den Zugangsberechtigungen zum Landeshaus (#250130). I. Entscheidung Auf Ihren Antrag ergeht auf der Grundlage des IZG-SH die nachfolgende Entscheidung: 1. Ich gewähre Ihnen Zugang zu den in der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen im Umfang des beigefügten Dokuments. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für die Bearbeitung der erbetenen Informationen werden keine Auslagen erhoben. II. Begründung 1. Mit E-Mail vom 29.05.2022 baten Sie um Übermittlung einer tabellarischen Übersicht von Hausausweisen für den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Dabei geht es Ihnen vor allen Dingen um Verbände / Unternehmen, Kanzleien, Bedienstete von Ministerien und Behörden und Pressemitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Nicht relevant sind dabei die Abgeordneten sowie die Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Um den Datenschutz zu gewährleisten, reicht Ihnen die Angabe der juristischen Person, der Dienststelle, des Ministeriums bzw. des Verlags / der Nachrichtenagentur und die Anzahl der jeweils für diese Stelle abgegebenen Ausweise aus. 2. Im Umfang der beigefügten Dokumente haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten Informationen nach § 3 S. 1 des IZG-SH vom 19.01.2012 (GVOBl. 2012, S. 89). Danach hat jede natürliche oder juristische Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die Informationen werden Ihnen ohne personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt (§§ 9, 10 IZG-SH). 3. § 13 IZG-SH sieht vor, dass die informationspflichtige Stelle Kosten (Auslagen und Gebühren) für die Bereitstellung von Informationen nach dem IZG-SH erheben kann. Die Bemessung der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand (Bearbeitungszeit). Von der Erhebung von Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses geboten ist. Von der Erhebung der Kosten wird aufgrund des geringen Aufwandes abgesehen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landtagsverwaltung Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70 in 24105 Kiel Widerspruch erhoben werden. Ich hoffe sehr, Ihnen mit dieser Rückmeldung auf Ihre Anfrage behilflich gewesen zu sein. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung. [geschwärzt] Organisation der Landtagsverwaltung - [geschwärzt] - Referat L16 "Organisation, E-Akte, Schriftgutstelle" [LandtagSH_Praesidentin] Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 [geschwärzt] Telefax 0431 [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.sh-landtag.de<http://www.sh-landtag.de/> Über dieses E-Mail-Postfach besteht kein Zugang für verschlüsselte Inhalte.* *Entfällt bei Sonderregelung nach Ziff. 3.6.9. DV-IE LTV.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG-Anfrage Zugangsberechtigungen Landeshaus (#250130) [#250130] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG-Anfrage Zugangsberechtigungen Landeshaus (#250130) [#250130]
Datum
10. Juni 2022 00:17
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Tabelle. Ich wünsche Ihnen noch eine gute Restwoche. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250130/