Zugangsdaten Standardsicherung Schüler

Informationen über die Verordnung, die es Schulen in NRW nicht erlaubt die Zugangsdaten für das Portal Standardsicherung (genauer https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/login.php) an Schüler weiterzugeben. Insbesondere:

1. Existiert eine solche Verordnung? Falls Ja:
2. Gibt es Bestrebungen diese Verordnung aufzuheben, sodass Schüler kostenlos auf alte Abiturklausuren zugreifen können?
3. Den Volltext der Verordnung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugangsdaten Standardsicherung Schüler [#138553]
Datum
8. Mai 2019 17:27
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Verordnung, die es Schulen in NRW nicht erlaubt die Zugangsdaten für das Portal Standardsicherung (genauer https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/login.php) an Schüler weiterzugeben. Insbesondere: 1. Existiert eine solche Verordnung? Falls Ja: 2. Gibt es Bestrebungen diese Verordnung aufzuheben, sodass Schüler kostenlos auf alte Abiturklausuren zugreifen können? 3. Den Volltext der Verordnung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. Mai 2019 17:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#138553] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsdaten…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#138553]
Datum
14. Juni 2019 13:40
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangsdaten Standardsicherung Schüler“ vom 08.05.2019 (#138553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 138553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zugangsdaten Standardsicherung Schüler“ [#138553] [#138553]
Datum
3. Juli 2019 12:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/138553/auth/a7c710da6e6e980b67eb24cf75d998bea0916ea6/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage durch das Bildungsministerium nicht fristgerecht beantwortet wurde und die Beantwortung seit 22 Tagen überfällig ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 138553.pdf Anfragenr: 138553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.07.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Zugangsdaten Standardsicherung Schüler“ [#138553] [#138553]
Datum
3. Juli 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.07.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.6-6762/19 Informationszugang zu Fragen zum Portal Standardsicherung Qualitäts- und UnterstützungsAgentur…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-6762/19 Informationszugang zu Fragen zum Portal Standardsicherung Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) #138553
Datum
22. Juli 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.1.6-6762/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom Informationszugang zu Fragen zum Portal Standardsicherung Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) Ihre E-Mail vom 03.07.2019 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Da das von Ihnen genannte Portal von der QUA-LiS NRW betrieben wird, sollten Sie Ihren Antrag auch dort noch stellen. Die QUA-LiS NRW gilt nach § 2 Abs.1 IFG NRW als Einrichtung des Landes und ist demnach auskunftspflichtig i.S.d. IFG NRW. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Empfangsbestätigung [#138553] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.05.…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#138553]
Datum
31. Juli 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.05.2019. Leider wurde Ihre Anfrage durch ein Büroversehen nicht in der vorgesehenen Zeit beantwortet. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Zum Gegenstand Ihrer Anfrage liegt keine Information vor. Dies bedeutet, eine Verordnung, die es Schulen in NRW nicht erlaubt die Zugangsdaten für das Portal Standardsicherung (genauer https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/login.php) an Schüler weiterzugeben, existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen