Zugangskontrollen Rewe etc

Ich lebe in Eschborn, mit sehr hohen Inzidenzzahlen.
M.W. ist die Anzahl Kunden auch in Lebensmittelgeschäften (Rewe wie Aldi etc) auf die m2 beschränkt. Leider finden hier keinerlei Zugangskontrollen statt und die hohe Kundenanzahl lässt keine AHA-Regeln zu. In den Rewe-Märkten stehen seit Monaten die Hygienespender nutzlos in den Ecken :-(
Hier findet sich leider niemand zuständig!! Können Sie bitte unterstützen? Es gibt doch gesetzliche Vorgaben?!
Vielen Dank!!!

Ergebnis der Anfrage

M.E. hatte die Antwort keinen Bezug zu meiner Anfrage.
Hoffe nun, dass die Inzidenzen rückläufig werden und sich das Thema damit erledigt.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lebe in Eschborn, m…
An Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugangskontrollen Rewe etc [#219407]
Datum
28. April 2021 13:13
An
Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lebe in Eschborn, mit sehr hohen Inzidenzzahlen. M.W. ist die Anzahl Kunden auch in Lebensmittelgeschäften (Rewe wie Aldi etc) auf die m2 beschränkt. Leider finden hier keinerlei Zugangskontrollen statt und die hohe Kundenanzahl lässt keine AHA-Regeln zu. In den Rewe-Märkten stehen seit Monaten die Hygienespender nutzlos in den Ecken :-( Hier findet sich leider niemand zuständig!! Können Sie bitte unterstützen? Es gibt doch gesetzliche Vorgaben?! Vielen Dank!!!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219407/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2021 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Guten Tag, bitte lassen Sie uns wissen ob Sie beabsichtigen Anzeige bei der Stadtpolizei zu erstatten. Wir könnte…
Von
Stadt Frankfurt am Main - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Zugangskontrollen Rewe etc [#219407]
Datum
30. April 2021 11:19
Status
Guten Tag, bitte lassen Sie uns wissen ob Sie beabsichtigen Anzeige bei der Stadtpolizei zu erstatten. Wir könnten dann Ihren Hinweis mit Ihrer Erlaubnis an diese weiterleiten. Was Sie mit der Textpassage: "Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. " bezwecken ist uns unklar (Welche Akten? Auskunft über was?). Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser E-Mail um keine rechtsverbindliche Auskunft handelt. Das Gesundheitsamt führt keine Rechtsberatung durch. Deshalb empfehlen wir Ihnen bei unklaren Sachverhalten eine Klärung über einen Anwalt. Auch möchten wir Sie aufgrund der dynamischen Situation und der sich ständig verändernden Verordnungslage darauf hinweisen, sich regelmäßig über die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Hessen zu informieren. Diese finden Sie auf www.corona.hessen.de. Mit freundlichen Grüßen