Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre

1) Können Sie bitte einem juristischen Laien ALLE gesetzlich möglichen (Zugangs-) Wege zur Einrichtung einer Übermittlungssperre nennen.

2) Nennen Sie bitte auch die gesetzliche Grundlage bzw. die entsprechende Verordnung. Eine Verlinkung wäre super.

3) Können Sie mir einen offiziellen Link zu einem solchen Formular nennen?

Bitte die Anfrage weiterleiten, wenn Sie nicht zuständig sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Können Sie …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
30. August 2018 20:38
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Können Sie bitte einem juristischen Laien ALLE gesetzlich möglichen (Zugangs-) Wege zur Einrichtung einer Übermittlungssperre nennen. 2) Nennen Sie bitte auch die gesetzliche Grundlage bzw. die entsprechende Verordnung. Eine Verlinkung wäre super. 3) Können Sie mir einen offiziellen Link zu einem solchen Formular nennen? Bitte die Anfrage weiterleiten, wenn Sie nicht zuständig sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungss…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
2. Oktober 2018 08:39
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre“ vom 30.08.2018 (#33174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung von laienverständlichen Dokumenten bzw. konkreten Links…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
9. Oktober 2018 09:38
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zusendung von laienverständlichen Dokumenten bzw. konkreten Links, aus denen sich die Fragen beantworten lassen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre“ [#33174] [#33174]
Datum
24. Oktober 2018 09:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33174 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht NICHT bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Frage zur Einrichtung einer Übermittlungssperre gehe ich davon aus, d…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
25. Oktober 2018 11:52
Status
Warte auf Antwort
143,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Frage zur Einrichtung einer Übermittlungssperre gehe ich davon aus, dass Sie die Einrichtung einer melderechtlichen Auskunftssperre meinen. Die Auskunftssperre ist in § 51 Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Das BMG habe ich Ihnen als Anlage beigefügt. Sie wird auf Antrag oder von Amts wegen durch die Meldebehörde eingetragen wenn Tatsachen vorliegen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Ein Formular für die Beantragung gibt es nicht. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Meldebehörde zu stellen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre vorliegen. Für die Verzögerung der Beantwortung bitte ich um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich meinte Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz BMG § 9 Rechte der betroffe…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
25. Oktober 2018 19:56
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich meinte Übermittlungssperren nach Bundesmeldegesetz BMG § 9 Rechte der betroffenen Person ... 5. Einrichtung von Übermittlungssperren nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 Satz 2 und § 50 Absatz 5 sowie von Auskunftssperren nach § 51 und bedingten Sperrvermerken nach § 52. Meine Frage war auch nicht, gegenüber welchen potentiellen Empfängern ich eine Übermittlungssperre bei den Meldebhörden einrichten lassen kann, sondern auf welchem Zugangsweg/Übermittlungsweg bzw. mit welchem Medium. Formulare dazu werden von bürgerfreundlichen Meldebehörden auch zur Verfügung gestellt. Wo und wie ist geregelt, dass man diese unterschriebenen Formulare z.B. faxen oder per E-Mail an die Meldebehörde versenden kann. Gibt es weitere Wege, wie die Daten zur Meldebehörde gelangen können? Gelten Ihre neue Antworten auch für die von Ihnen erwähnten Auskunftssperren? Mit einem standardisierten Formular könnte der Bürger alle erforderlichen Angaben bereits im Vorfeld eintragen und so die Erfassung und Bearbeitung beschleunigen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) bezüglich "Einrichtung einer Übermittlungssper…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) bezüglich "Einrichtung einer Übermittlungssperre" (# 33174)
Datum
26. Oktober 2018 10:23
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 26.10.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.124 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) bezüglich "Einrichtung einer Übermittlungssperre" (# 33174) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, bezüglich der obengenannten Anfrage hatte ich mich telefonisch mit dem MdI in Verbindung gesetzt und dieses gebeten auf Ihre Anfrage zu reagieren. Nach den mir vorliegenden Unterlagen wurde Ihre Anfrage daraufhin beantwortet. Sofern Sie keine weiteren informationsfreiheitsrechtlichen Fragen diesbezüglich an mich haben, schließe ich den Vorgang. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Zugangswege - Einrichtung einer Übermittlungssperre [#33174]
Datum
26. Oktober 2018 11:44
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesmeldegesetz (BMG) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) schreiben keinen Übermittlungsweg vor, wie Widersprüche zu Datenübermittlungen oder Anträge auf die Eintragung einer Auskunftssperre an die Meldebehörde zu richten sind. Der Bundesgesetzgeber hat keine Formulare für die Abgabe der Anträge vorgeschrieben. Die Willenserklärungen (Widersprüche zu Datenübermittlungen oder Anträge auf die Eintragung einer Auskunftssperre) können somit formfrei gegenüber der Meldebehörde abgegeben werden. Es steht im Ermessen der Meldebehörden, entsprechende Formulare bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen