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Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW

wurde ihrerseits eine Zertifizierung / Zulassung für Labore die verantwortlich für den Corona-PCR-Test vorgenommen durch ihr Ministerium oder einer unterstellten Behörde?

Welche Labore nehmen in NRW entsprechende Testungen vor?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW [#208058]
Datum
7. Januar 2021 01:12
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wurde ihrerseits eine Zertifizierung / Zulassung für Labore die verantwortlich für den Corona-PCR-Test vorgenommen durch ihr Ministerium oder einer unterstellten Behörde? Welche Labore nehmen in NRW entsprechende Testungen vor?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW“ vom …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW [#208058]
Datum
19. April 2021 08:28
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW“ vom 07.01.2021 (#208058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW“ vom …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW [#208058]
Datum
4. Mai 2021 19:54
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW“ vom 07.01.2021 (#208058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich bedaure, dass Sie erst jetzt eine Antwort auf Ihre Anfrage zu zertifizierten Laboren er…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Zugelassene / Zertifizierte Labore in NRW [#208058]
Datum
11. Mai 2021 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich bedaure, dass Sie erst jetzt eine Antwort auf Ihre Anfrage zu zertifizierten Laboren erhalten. Leider ist Ihre Anfrage aus Gründen der Pandemie bedingten extrem hohen Arbeitsbelastung erst spät an die richtige Stelle gelangt. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen nun Folgendes mitteilen: Medizinische Laboratorien müssen die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) einhalten. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/qualitaetssicherung/richtlinien-leitlinien-empfehlungen-stellungnahmen/richtlinien-leitlinien-empfehlungen-zur-qualitaetssicherung/labor/ Sämtliche Diagnostik, so auch die Corona-PCR wird unter Einhaltung dieser Richtlinie in den Laboren implementiert. Entsprechend der Richtlinie muss das Labor auch unter fachlich-qualifizierter Leitung stehen. Informationen zu entsprechenden Facharztausbildungen findet man bei den Ärztekammern. Um Diagnostikleistungen entsprechend abrechnen zu können, müssen die Voraussetzungen der KVen erfüllt sein. Darüber hinaus sind viele der Labore akkreditiert nach ISO 15189 und müssen für jede Diagnostik die vorgegebenen Qualitätsstandards einhalten und nachweisen. https://www.dakks.de/de/home.html Medizinische Laboratorien können durch die ZLG gesetzlich anerkannt werden. https://www.zlg.de/medizinprodukte/laboratorien/medizinischen-laboratorien Auflistungen der Labore, die Corona-PCRs durchführen gibt es * Im LZG, Laborkataster, freiwillig * https://www.alm-ev.de/aktuell/corona-themenseite/datenerhebung-alm-ev/ freiwillig, akkreditierte Labore * darüber hinaus führt das ZLG eine Liste aller anerkannten Laboratorien Liste der anerkannten Prüflaboratorien für Medizinprodukte nach Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG, 98/79/EG und DIN EN ISO/IEC 17025<Liste%20der%20anerkannten%20Prüflaboratorien%20für%20Medizinprodukte%20nach%20Richtlinien%2090/385/EWG,%2093/42/EWG,%2098/79/EG%20und%20DIN%20EN%20ISO/IEC%2017025> Ich hoffe, dass Ihnen die Antwort weiterhilft. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.