Zugnag zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne

Antrag nach dem IFG/VIG

Sehr geehrte Frau Lamprecht,

1. In Ihrer Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" versuchen Sie Bürger*innen die Elemente und Kriterien des Rechtsstaats nahe zu bringen.

a) Wieso findet sich in dieser Kampagne kein Claim für Opfer von Straftaten und die Opferschutzreformgesetze?

b) Wie viele Gelder geben Bund (wenn Angabe möglich: die Länder) für Strafverteidigung, Resozialisierung/Reintegration von Straffälligen aus? Wie ist das bei Opferanwält*innen und Resozialisierung/Reintegration von Opfern von Straftaten?

c) Was tut Ihr Ministerium, damit Bund und Länder, insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die Opferschutzreformgesetze auch effektiv umsetzen?

In Berlin ist seit 68 Jahren, auf ein Gesetz von Hitler zurückgehend, bei den Staatsanwaltschaften eine sog. "Beschwerdeliste" in Gebrauch, auf die Personen ohne Kenntnis und Rechtsmittelbelehrung eingetragen werden, die Strafanzeigen erstatten. Die Liste erhalten die Justizsenator*innen zur Kenntnis. Weder ist eine Legitimation durch das Abgeordnetenhaus von Berlin notwendig noch eine datenschutzrechtliche Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragten. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht vereinbar?

https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerdeliste-bei-der-staatsanwaltschaft-und-amtsanwaltschaft-berlin/

d) Die Kampagne sichert über Prozesskostenhilfe den Zugang zum Recht zu. In Berlin und Bayern lehnen nicht nur Hunderte Anwält*innen es ab, den Zugang über Beratungshilfe, § 49 a BRAO, zu gewährleisten. Das trifft inzwischen auch auf den Zugang zum Recht über Prozesskostenhilfe durch Anwält*innen zu. Laut Schreiben der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Frau Pietrusky vom 16.5.2019, möchte sie mit Beschwerden hierzu nicht mehr behelligt werden. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht und Vorgehen gegen soziale Diskriminierung unbemittelter Rechtssuchenden vereinbar?

e) Das Ziel der Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfereform war es u.a. die Kosten für die Länder zu minimieren. War das erfolgreich und wenn ja, wie hoch ist die Kosteneinsparung und wie ist das mit dem Zugang zum Recht und Vorgehen gegen soziale Diskriminierung unbemittelter Rechtssuchenden vereinbar?

2. Am 1.1.2014 wurde die Pflicht der Gerichte zur Rechtsmittelbelehrung eingeführt.

a) Der Bundesgerichtshof kommt bei Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, z.B. im Zivilrecht, § 232 ZPO, dem nicht nach. Zudem sind Richter*innen des BGH und BVerfG nicht verpflichtet, bei Ablehnung von Prozesskostenhilfe bzw. einer Verfassungsbeschwerde dies näher zu begründen, wie das Gerichte der unteren Instanzen tun müssen. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht und dem Transparenzgebot gegenüber unbemittelten Prozessparteien vereinbar? Bei diesen Parteien wird, u.a. § 139 ZPO, eine besondere richterliche Hinweispflicht im Gerichtsverfahren gesehen. Wie ist die Unterlassung mit der o.g. Versicherung des Zugangs zum Recht vereinbar?

3. Sie haben in Ihrem Ministerium einen Bürgerservice, der Anfragen von Bürger*innen beantworten soll. Ist eine Wartezeit von Jahren bzw. Monaten üblich? Wie viele Anfragen kamen zu welchen Themen in den letzten 5 Jahren?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Ulrike Kopetzky
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> 1. In Ihrer Kampagne "Wir sind Rechtsstaat&quo…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
Zugnag zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759]
Datum
4. November 2019 09:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> 1. In Ihrer Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" versuchen Sie Bürger*innen die Elemente und Kriterien des Rechtsstaats nahe zu bringen. a) Wieso findet sich in dieser Kampagne kein Claim für Opfer von Straftaten und die Opferschutzreformgesetze? b) Wie viele Gelder geben Bund (wenn Angabe möglich: die Länder) für Strafverteidigung, Resozialisierung/Reintegration von Straffälligen aus? Wie ist das bei Opferanwält*innen und Resozialisierung/Reintegration von Opfern von Straftaten? c) Was tut Ihr Ministerium, damit Bund und Länder, insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die Opferschutzreformgesetze auch effektiv umsetzen? In Berlin ist seit 68 Jahren, auf ein Gesetz von Hitler zurückgehend, bei den Staatsanwaltschaften eine sog. "Beschwerdeliste" in Gebrauch, auf die Personen ohne Kenntnis und Rechtsmittelbelehrung eingetragen werden, die Strafanzeigen erstatten. Die Liste erhalten die Justizsenator*innen zur Kenntnis. Weder ist eine Legitimation durch das Abgeordnetenhaus von Berlin notwendig noch eine datenschutzrechtliche Prüfung durch die Berliner Datenschutzbeauftragten. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht vereinbar? https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerdeliste-bei-der-staatsanwaltschaft-und-amtsanwaltschaft-berlin/ d) Die Kampagne sichert über Prozesskostenhilfe den Zugang zum Recht zu. In Berlin und Bayern lehnen nicht nur Hunderte Anwält*innen es ab, den Zugang über Beratungshilfe, § 49 a BRAO, zu gewährleisten. Das trifft inzwischen auch auf den Zugang zum Recht über Prozesskostenhilfe durch Anwält*innen zu. Laut Schreiben der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Berlin, Frau Pietrusky vom 16.5.2019, möchte sie mit Beschwerden hierzu nicht mehr behelligt werden. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht und Vorgehen gegen soziale Diskriminierung unbemittelter Rechtssuchenden vereinbar? e) Das Ziel der Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfereform war es u.a. die Kosten für die Länder zu minimieren. War das erfolgreich und wenn ja, wie hoch ist die Kosteneinsparung und wie ist das mit dem Zugang zum Recht und Vorgehen gegen soziale Diskriminierung unbemittelter Rechtssuchenden vereinbar? 2. Am 1.1.2014 wurde die Pflicht der Gerichte zur Rechtsmittelbelehrung eingeführt. a) Der Bundesgerichtshof kommt bei Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, z.B. im Zivilrecht, § 232 ZPO, dem nicht nach. Zudem sind Richter*innen des BGH und BVerfG nicht verpflichtet, bei Ablehnung von Prozesskostenhilfe bzw. einer Verfassungsbeschwerde dies näher zu begründen, wie das Gerichte der unteren Instanzen tun müssen. Wie ist das mit dem Zugang zum Recht und dem Transparenzgebot gegenüber unbemittelten Prozessparteien vereinbar? Bei diesen Parteien wird, u.a. § 139 ZPO, eine besondere richterliche Hinweispflicht im Gerichtsverfahren gesehen. Wie ist die Unterlassung mit der o.g. Versicherung des Zugangs zum Recht vereinbar? 3. Sie haben in Ihrem Ministerium einen Bürgerservice, der Anfragen von Bürger*innen beantworten soll. Ist eine Wartezeit von Jahren bzw. Monaten üblich? Wie viele Anfragen kamen zu welchen Themen in den letzten 5 Jahren? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. November 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: Übernahmebitte - Zugnag zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759] - BMJV-ID: [24784012]
Datum
14. November 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. November 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. November 2019 an Frau Ministerin der Justiz u…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Zugnag zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759] - BMJV-ID: [14758002]
Datum
20. November 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
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15,4 KB


Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. November 2019 an Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde. Zunächst fasse ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Zu Ihren diversen Anfragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen : In der ersten Phase der Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" hat eine emotionale Ansprache der Öffentlichkeit zu den Grundrechten und einigen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien stattgefunden. In der zweiten Phase werden wir den Schwerpunkt stärker auf das Erklären von Sachverhalten setzen. Hier nehmen wir Ihre Anregung hin zum Thema Opferschutz gern auf. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nicht bekannt, wie viel Geld der Bund und die Länder für die Strafverteidigung oder die Bestellung von Opferanwälten ausgeben. Es handelt sich hierbei um notwendige Auslagen eines Beteiligten nach § 464a StPO, die im Fall der Verurteilung grundsätzlich regelmäßig vom Angeklagten zu tragen sind (§ 465 StPO). Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz führt regelmäßig Gesprächskreise mit den Landesjustizverwaltungen und Opferbeauftragten durch, um auf die bestmögliche Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich des Opferschutzes hinzuwirken. Des weiteren wirken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums Justiz und für Verbraucherschutz als Dozentinnen und Dozenten im Bereich der Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit, zudem wird im Wege von Veranstaltungen und Veröffentlichungen auf die Gesetzgebung aufmerksam gemacht. Da der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erst seit zwei Jahren existiert, liegen die von Ihnen erwünschten Daten bzw. Informationen nicht vor. Hierzu können demnach keine konkreten Auskünfte gegeben werden. Abschließend möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhält. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch, im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Es mir nicht möglich Ihren umfangreichen allgemeinen Informationswünschen nachzukommen. Die vorhandenen personellen Mittel lassen einen solchen Service für die Bürgerinnen und Bürger ohne Vernachlässigung der Hauptaufgabe des Ministeriums nicht zu. Ich kann Ihnen daher keine weitere Antwort von hieraus mehr in Aussicht stellen und bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Kopetzky
AW: Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtsho…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759] - BMJV-ID: [14758002] [#169759]
Datum
12. April 2021 18:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seit 4.11.2019 warte ich vergeblich auf die Antworten aus Ihrem Ministerium. Werde Sie meine Anfrage nicht beantworten? ... Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 169759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169759/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs m…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759] [ - BMJV-ID: [22064002]
Datum
13. April 2021 10:37
Status
Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 12. April 2021. Gerne übersende ich Ihnen unsere Antwort vom 20. November 2019 erneut, die wie folgt lautete: "Sehr geehrte Frau Kopetzky, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 04. November 2019 an Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde. Zunächst fasse ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Zu Ihren diversen Anfragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In der ersten Phase der Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" hat eine emotionale Ansprache der Öffentlichkeit zu den Grundrechten und einigen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien stattgefunden. In der zweiten Phase werden wir den Schwerpunkt stärker auf das Erklären von Sachverhalten setzen. Hier nehmen wir Ihre Anregung hin zum Thema Opferschutz gern auf. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nicht bekannt, wie viel Geld der Bund und die Länder für die Strafverteidigung oder die Bestellung von Opferanwälten ausgeben. Es handelt sich hierbei um notwendige Auslagen eines Beteiligten nach § 464a StPO, die im Fall der Verurteilung grundsätzlich regelmäßig vom Angeklagten zu tragen sind (§ 465 StPO). Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz führt regelmäßig Gesprächskreise mit den Landesjustizverwaltungen und Opferbeauftragten durch, um auf die bestmögliche Umsetzung der Gesetzgebung im Bereich des Opferschutzes hinzuwirken. Des weiteren wirken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums Justiz und für Verbraucherschutz als Dozentinnen und Dozenten im Bereich der Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit, zudem wird im Wege von Veranstaltungen und Veröffentlichungen auf die Gesetzgebung aufmerksam gemacht. Da der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erst seit zwei Jahren existiert, liegen die von Ihnen erwünschten Daten bzw. Informationen nicht vor. Hierzu können demnach keine konkreten Auskünfte gegeben werden. Abschließend möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhält. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch, im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Es mir nicht möglich Ihren umfangreichen allgemeinen Informationswünschen nachzukommen. Die vorhandenen personellen Mittel lassen einen solchen Service für die Bürgerinnen und Bürger ohne Vernachlässigung der Hauptaufgabe des Ministeriums nicht zu. Ich kann Ihnen daher keine weitere Antwort von hieraus mehr in Aussicht stellen und bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis." Mit freundlichen Grüßen

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Ulrike Kopetzky
AW: Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtsho…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ulrike Kopetzky
Betreff
AW: Re: Übernahmebitte - Zugang zum Recht über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, Umgang des Bundesgerichtshofs mit Prozesskostenhilfe, Wir sind Rechtsstaat-Kampagne [#169759] [ - BMJV-ID: [22064002] [#169759]
Datum
27. April 2021 10:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Ihre Antwort auf dem Postweg zu, Mit freundlichen Grüßen Ulrike Kopetzky Anfragenr: 169759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169759/ Postanschrift Ulrike Kopetzky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>