Zugriffsprobleme auf die Netze des Bundes (NdB) im März 2020

In der Zeitschrift "Behörden Spiegel" vom April 2020 heißt es:

"Zeitweise kein Zugriff aufs Netz
(BS/mfe) Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI), die im Homeoffice tätig sind, sollen nach Informationen des Behörden Spiegel temporär keinen Zugriff mehr auf ihre Dokumente gehabt haben.
Beschäftigte, die noch in ihren Büros arbeiten, sollen nicht betroffen gewesen sein.
Gleiches galt für nachgeordnete Behörden.
Von dort hieß es nur, dass die technischen Komponenten der Netze des Bundes (NdB) ausbaufähig seien und mit Hochdruck ausgebaut würden.
Die Kapazitäten für die verschiedenen Varianten an mobilen Zugängen und für gleichzeitige Telefonate seien bereits massiv erweitert worden.
Sie würden auch weiter ausgebaut und optimiert, damit eine durchgehende Arbeitsfähigkeit der gesamten Bundesverwaltung sichergestellt werden könne.
Kurzzeitig auftretende Engpässe bzw. technische Störungen hätten bisher immer innerhalb kurzer Zeit behoben werden können."

Siehe dazu auch:
https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2020_april

Unter
https://www.bdbos.bund.de/DE/NdB/ndb_node.html
schreiben Sie:

"Die Technik der NdB
Die technische Basis der Netze des Bundes ist das Kerntransportnetz-Bund (KTN-Bund).
Es ist von der Technik öffentlicher oder kommerziell betriebener Netze unabhängig.
Seine Infrastruktur umfasst über 9.600 km exklusive Glasfaserpaare.
Auf dieser Grundlage stellt es die übertragungstechnische Plattform für den Kernbereich der Netze des Bundes und des BOS-Digitalfunknetzes bereit."

Meine Fragen:

1) Hatten die oben beschriebenen Probleme der Netze des Bundes (NdB) auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes ?

2) In welchem Umfang war die BDBOS selber von den oben genannten Problemen betroffen ?
Z.B.
- Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit des Nutzer Help Desk NdB
- Handlungsfähigkeit Ihrer 100%igen Tochtergesellschaft ALDB GmbH (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH)

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Zeitschrift …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugriffsprobleme auf die Netze des Bundes (NdB) im März 2020 [#185556]
Datum
28. April 2020 19:00
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Zeitschrift "Behörden Spiegel" vom April 2020 heißt es: "Zeitweise kein Zugriff aufs Netz (BS/mfe) Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI), die im Homeoffice tätig sind, sollen nach Informationen des Behörden Spiegel temporär keinen Zugriff mehr auf ihre Dokumente gehabt haben. Beschäftigte, die noch in ihren Büros arbeiten, sollen nicht betroffen gewesen sein. Gleiches galt für nachgeordnete Behörden. Von dort hieß es nur, dass die technischen Komponenten der Netze des Bundes (NdB) ausbaufähig seien und mit Hochdruck ausgebaut würden. Die Kapazitäten für die verschiedenen Varianten an mobilen Zugängen und für gleichzeitige Telefonate seien bereits massiv erweitert worden. Sie würden auch weiter ausgebaut und optimiert, damit eine durchgehende Arbeitsfähigkeit der gesamten Bundesverwaltung sichergestellt werden könne. Kurzzeitig auftretende Engpässe bzw. technische Störungen hätten bisher immer innerhalb kurzer Zeit behoben werden können." Siehe dazu auch: https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2020_april Unter https://www.bdbos.bund.de/DE/NdB/ndb_node.html schreiben Sie: "Die Technik der NdB Die technische Basis der Netze des Bundes ist das Kerntransportnetz-Bund (KTN-Bund). Es ist von der Technik öffentlicher oder kommerziell betriebener Netze unabhängig. Seine Infrastruktur umfasst über 9.600 km exklusive Glasfaserpaare. Auf dieser Grundlage stellt es die übertragungstechnische Plattform für den Kernbereich der Netze des Bundes und des BOS-Digitalfunknetzes bereit." Meine Fragen: 1) Hatten die oben beschriebenen Probleme der Netze des Bundes (NdB) auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des BOS-Digitalfunknetzes ? 2) In welchem Umfang war die BDBOS selber von den oben genannten Problemen betroffen ? Z.B. - Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit des Nutzer Help Desk NdB - Handlungsfähigkeit Ihrer 100%igen Tochtergesellschaft ALDB GmbH (ehemals Alcatel-Lucent Digitalfunk Betriebsgesellschaft mbH) Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185556 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG vom 28. April 2020, mit …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zugriffsprobleme auf die Netze des Bundes (NdB) im März 2020 [#185556]" vom 28. April 2020
Datum
15. Mai 2020 13:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach IFG und UIG vom 28. April 2020, mit welchem Sie ausdrücklich um Empfangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 27. Mai 2020 erteile ich Ihnen Auskunft …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Zugriffsprobleme auf die Netze des Bundes (NdB) im März 2020 [#185556]" vom 28. April 2020
Datum
27. Mai 2020 19:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 27. Mai 2020 erteile ich Ihnen Auskunft zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 28. April 2020 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Ich bitte zu beachten, dass eine gesonderte postalische Übersendung der Beauskunftung nicht erfolgt. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Eine …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Zugriffsprobleme auf die Netze des Bundes (NdB) im März 2020 [#185556]" vom 28. April 2020 [#185556]
Datum
28. Mai 2020 11:18
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Eine rein elektronische Beantwortung ist für mich in Ordnung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185556