Zukunft der Kontaktnachverfolgung in M-V

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

laut Pressemeldungen greifen Gesundheitsämter nur in sehr geringem Umfang auf die Daten der Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App) zurück [1][2].

Auch ist es bereits der Fall, dass Gesundheitsämter Kontaktnachverfolgung nur noch in Einzelfällen durchführen. Die Stadt Rostock setzt inzwischen auf Eigenverantwortung, also darauf, dass Infizierte ihre Kontaktpersonen selbst warnen, anstatt dass das Gesundheitsamt dies übernimmt [3].

Gleichzeitig hat die Corona-Landesverordnung bis vor Kurzem noch die Verwendung der Luca-App für die Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen, Gaststätten usw. vorgeschrieben. Dies führt jedoch zu Problemen, wenn Betreiber von Lokalen selbstverantwortlich ihre Gäste warnen wollen, da sie ohne Mitwirken des Gesundheitsamtes keinen Zugriff auf die Kontaktdaten der Luca-App haben. Die Corona-Warn-App hingegen warnt direkt und ohne Mitwirken des Gesundheitsamtes, außerdem können Betreiber von Lokalen "in Vertretung" warnen – jedoch wird die Corona-Warn-App oftmals nicht eingesetzt, da sie nicht in der Verordnung erwähnt wird.

Nun zu meinen Fragen:
1. Gibt es Bestreben der Landesregierung, die bisherige Form der Kontaktnachverfolgung abzuschaffen oder zu ändern?
2. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, die Nutzung der Corona-Warn-App für die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen?
3. Falls nein: Warum nicht / Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen?
4. Am 11.11.2021 hat das OLG Rostock entschieden, dass der Vertrag des Landes M-V zur Beschaffung der Luca-App unwirksam sei. Gemäß einer Pressemeldung [4] vom 07.12.2021 sucht das Land nach Alternativen zur Luca-App. Welche Alternativen zur Luca-App werden derzeit / wurden bereits / oder sollen noch evaluiert werden?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

[1] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/luca-app-115.html
[2] https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-gesundheitsaemter-kritisieren-dass-die-app-kaum-weiterhilft-a-472ea68e-0002-0001-0000-000178784919
[3] https://rathaus.rostock.de/sixcms/detail.php?id=323764
[4] https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/MV-haelt-vorerst-an-der-Luca-App-fest-id34610092.html

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, laut Pressemeldungen greife…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zukunft der Kontaktnachverfolgung in M-V [#237011]
Datum
7. Januar 2022 21:27
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, laut Pressemeldungen greifen Gesundheitsämter nur in sehr geringem Umfang auf die Daten der Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App) zurück [1][2]. Auch ist es bereits der Fall, dass Gesundheitsämter Kontaktnachverfolgung nur noch in Einzelfällen durchführen. Die Stadt Rostock setzt inzwischen auf Eigenverantwortung, also darauf, dass Infizierte ihre Kontaktpersonen selbst warnen, anstatt dass das Gesundheitsamt dies übernimmt [3]. Gleichzeitig hat die Corona-Landesverordnung bis vor Kurzem noch die Verwendung der Luca-App für die Kontaktnachverfolgung bei Veranstaltungen, Gaststätten usw. vorgeschrieben. Dies führt jedoch zu Problemen, wenn Betreiber von Lokalen selbstverantwortlich ihre Gäste warnen wollen, da sie ohne Mitwirken des Gesundheitsamtes keinen Zugriff auf die Kontaktdaten der Luca-App haben. Die Corona-Warn-App hingegen warnt direkt und ohne Mitwirken des Gesundheitsamtes, außerdem können Betreiber von Lokalen "in Vertretung" warnen – jedoch wird die Corona-Warn-App oftmals nicht eingesetzt, da sie nicht in der Verordnung erwähnt wird. Nun zu meinen Fragen: 1. Gibt es Bestreben der Landesregierung, die bisherige Form der Kontaktnachverfolgung abzuschaffen oder zu ändern? 2. Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, die Nutzung der Corona-Warn-App für die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen? 3. Falls nein: Warum nicht / Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen? 4. Am 11.11.2021 hat das OLG Rostock entschieden, dass der Vertrag des Landes M-V zur Beschaffung der Luca-App unwirksam sei. Gemäß einer Pressemeldung [4] vom 07.12.2021 sucht das Land nach Alternativen zur Luca-App. Welche Alternativen zur Luca-App werden derzeit / wurden bereits / oder sollen noch evaluiert werden? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. [1] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/luca-app-115.html [2] https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/luca-app-gesundheitsaemter-kritisieren-dass-die-app-kaum-weiterhilft-a-472ea68e-0002-0001-0000-000178784919 [3] https://rathaus.rostock.de/sixcms/detail.php?id=323764 [4] https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/MV-haelt-vorerst-an-der-Luca-App-fest-id34610092.html Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Zukunft der Kontaktnachverfolgung in M-V [#237011]
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Via
Fax
Betreff
Zukunft der Kontaktnachverfolgung in M-V [#237011]
Datum
7. Januar 2022 21:27
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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