Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihr unten stehendes Ersuchen vom 25.01.2020 werten wir als Bürgeranfrage und nicht als IFG-Antrag. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
1.) Aus welchem Grund wird voraussichtlich 2022 die letzte Überarbeitung und Aktualisierung der Location Code List (LCL) erfolgen?
Anfang der 1990er Jahre wurde nach einer Möglichkeit gesucht, Verkehrsmeldungen verschlüsselt, über einen nicht hörbaren Bereich der UKW-Frequenzen, zu übermitteln. Dies war die Grundlage für den Übertragungsstandard RDS-TMC. Hierzu war es notwendig, eine Liste mit Gebieten, Strecken und Verkehrspunkten, sogenannten IDs, zu erstellen und codieren. Dies war der Beginn der Location Code Liste (LCL). Aufgrund der damals festgelegten Übertragungsgeschwindigkeit im UKW-Bereich besteht eine LCL aus maximal ca. 65.000 IDs. Bereits zu Beginn der Codierung war klar, dass dieser Standard endlich ist und nur ein Provisorium darstellt, welches allerdings bis heute funktioniert.
Aktueller Stand:
In Deutschland gibt es derzeit eine bundesweit gültige LCL, wobei die IDs, je nach Notwendigkeit, auf die Bundesländer aufgeteilt werden. Diese IDs werden durch SachbearbeiterInnen der Länder (Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflege und Fortschreibung der Location Code List“ (AG LCL)) laufend bearbeitet und die Liste wird einmal pro Jahr aktualisiert.
Zwischenzeitlich wird der größte Teil der IDs in der LCL verwendet und spiegelt ein sehr enges Netz von Autobahnen, Bundesstraßen und wichtigen Straßen des untergeordneten Netzes wider. Eine Codierung des gesamten Straßennetzes ist bereits jetzt schon, aufgrund begrenzter Anzahl von IDs, nicht mehr möglich.
Mit der LCL ist außerdem keine genaue Positionierung von Verkehrsstörungen möglich. Zum Beispiel werden Verkehrsstörungen auf Bundesautobahnen nur zwischen zwei Anschlussstellen (IDs) dargestellt.
Da die bestehende LCL nicht sinnvoll erweitert werden kann und es mittlerweile andere Verfahren zur Georeferenzierung gibt, wurde auf der Sitzung der AG LCL im November 2018 beschlossen, dass die Pflege und Fortschreibung der Location Code List mit der LCL 22.0 im Jahre 2022 grundsätzlich endet.
Ob eine Pflege über das Jahr 2022 hinaus erfolgen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen.
Die LCL wird über diesen Zeitpunkt hinaus zur Verfügung stehen, sie ermöglicht nach wie vor die Verortung von Verkehrsdaten für einen Großteil der Verkehrsmeldungen. Die Vorteile liegen in der geringen Datenmenge bei der Übertragung und der einfachen Decodierung der Position im Endgerät - deshalb wurde die LCL auch im neuen TPEG-Format als eine mögliche Variante zur Georeferenzierung vorgesehen. Daher soll die bestehende LCL bis zum Jahre 2022 weiterhin regelmäßig gepflegt, aber nicht mehr maßgeblich erweitert werden.
2.) Durch welche Organisation/Behörde/Dienststelle wird danach die Überarbeitung und Aktualisierung der LCL erfolgen?
Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird auch nach dem Jahre 2022 für die LCL verantwortlich sein, diese auf der BASt-Internetseite bereitstellen und eventuell stattfindende Ergänzungen und Änderungen federführend betreuen und koordinieren.
3.) Wird die Event Code List danach auch nicht mehr von Ihnen betreut?
Auch für die Event Code List (ECL) wird die Bundesanstalt für Straßenwesen nach dem Jahre 2022 verantwortlich sein, auch die ECL wird weiterhin auf der BASt-Internetseite bereitgestellt und eventuell stattfindende Ergänzungen und Änderungen werden federführend betreut und koordiniert.
Mit freundlichen Grüßen