Zukunft des Gebäudes in der Grünauer Straße 140 in Berlin

Wie wird in den nächsten Jahren das Gebäude in der Grünauer Straße 140 (ehem. Abschiebungsgewahrsam) in Berlin genutzt?

Danke für Ihre Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Maria Schmidt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Maria Schmidt
Betreff
Zukunft des Gebäudes in der Grünauer Straße 140 in Berlin [#181352]
Datum
25. Februar 2020 16:55
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird in den nächsten Jahren das Gebäude in der Grünauer Straße 140 (ehem. Abschiebungsgewahrsam) in Berlin genutzt? Danke für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Schmidt Anfragenr: 181352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181352
Mit freundlichen Grüßen Maria Schmidt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2020 16:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
WG: IFG Anfrage - Grünauer Straße 140 in Berlin [#181352] Sehr geehrte Frau Schmidt, Ihre Anfrage nach dem Berli…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: IFG Anfrage - Grünauer Straße 140 in Berlin [#181352]
Datum
10. März 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
3,5 KB


Sehr geehrte Frau Schmidt, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz wurde unsererseits geprüft. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport liegen keine entsprechenden Informationen zur Grünauer Straße 140 vor. Die Verwaltung und Bewirtschaftung der landeseigenen Liegenschaften liegt in der Verantwortung der Berliner Immobilienmanagement (BIM) GmbH. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Finanzen zu richten. Sie ist für allgemeine Angelegenheiten des Liegenschaftswesens, für den Liegenschaftsfonds und das Facility-Management (hier die BIM GmbH) zuständig. Sehr gern leite ich Ihre Anfrage direkt an die Senatsverwaltung für Finanzen weiter, sofern Sie mit der Weiterleitung einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen