Zukunft des Gebäudes in der Grünauer Straße 140 in Berlin

Meine Frage lautet: Wie wird in den nächsten Jahren das Gebäude in der Grünauer Straße 140 (ehem. Abschiebungsgewahrsam) in Berlin genutzt?

Danke für Ihre Antwort.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
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Maria Schmidt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Maria Schmidt
Betreff
Zukunft des Gebäudes in der Grünauer Straße 140 in Berlin [#180776]
Datum
18. Februar 2020 15:45
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frage lautet: Wie wird in den nächsten Jahren das Gebäude in der Grünauer Straße 140 (ehem. Abschiebungsgewahrsam) in Berlin genutzt? Danke für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Schmidt Anfragenr: 180776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180776
Mit freundlichen Grüßen Maria Schmidt

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Schmidt, Ihre Anfrage liegt mir zur Bearbeitung vor. Eine Auskunft darüber, wie das Gebäude in…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Zukunft des Gebäudes in der Grünauer Straße 140 in Berlin [#180776]
Datum
25. Februar 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schmidt, Ihre Anfrage liegt mir zur Bearbeitung vor. Eine Auskunft darüber, wie das Gebäude in der Grünauer Straße 140 (ehem. Abschiebungsgewahrsam) in den nächsten Jahren in Berlin genutzt wird, liegt nicht in der Zuständigkeit meiner Verwaltung. Da Sie eine Weiterleitung Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, muss ich Sie bitten, Ihre Anfrage an folgende Adresse zu richten: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung III C 2 Klosterstraße 47 D-10179 Berlin Mit freundlichen Grüßen